Tipp: Aktivieren Sie Javascript, damit Sie alle Funktionen unserer Website nutzen können.
Der Beschwerdemechanismus bietet eine transparente und leicht zugängliche Plattform für die Einreichung von Beschwerden, zu Umwelt, Sozial- und Menschenrechtsthemen. Der Mechanismus unterstützt damit die Umsetzung der in der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank referenzierten Standards. Im Folgenden werden die Grundsätze des Mechanismus sowie der Ablauf der Beschwerdebearbeitung dargestellt.
| Zugänglichkeit | Der Mechanismus soll für betroffene Menschen und Gemeinschaften zugänglich sein. |
| Vertraulichkeit | Persönliche Daten werden nur bei expliziter Zustimmung an Dritte weitergegeben. |
| Fairness und Respekt | Alle Parteien werden respektvoll behandelt und erhalten eine faire Gelegenheit, sich zu äußern. |
| Transparenz | Informationen zur Beschwerdebearbeitung werden mit den Betroffenen geteilt und - wo anwendbar - veröffentlicht. |
| Unabhängigkeit | Die Zentrale Beschwerdestelle arbeitet unabhängig von den operativen Einheiten der KfW Entwicklungsbank. |
Beschwerden können von Personen oder Gruppen eingereicht werden, die der Meinung sind, dass sie von einem durch die KfW Entwicklungsbank geförderten Projekt oder Programm beeinträchtigt sind. Beschwerdeführende können die vertrauliche Behandlung ihrer personenbezogenen Daten beantragen.
| Wer kann sich beschweren? |
|
| Wo kann ich mich beschweren? | Beschwerden können unter folgenden Kontaktdaten direkt an die Zentrale Beschwerdestelle der KfW Entwicklungsbank gesendet werden. Die Beschwerde kann in jeder Sprache eingereicht werden.
|
| Welche Angaben werden benötigt? |
|
| Falls möglich, sollten zudem folgende Angaben gemacht werden: |
|
Die Zentrale Beschwerdestelle bestätigt den Eingang einer Beschwerde in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Die KfW unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zum Bankgeheimnis. Das bedeutet, dass die KfW kundenbezogene Informationen und personenbezogene Daten vertraulich behandeln muss.
Umgang mit persönlichen Daten: Personenbezogene Daten des/r Beschwerdeführenden werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn hierfür eine rechtskonforme Einwilligung vorliegt.
Die Datenschutzgrundsätze der KfW Entwicklungsbank können auf der Website der KfW Entwicklungsbank eingesehen werden: Datenschutz | KfW Entwicklungsbank
| Eine vertrauliche Behandlung kann Folgendes umfassen: |
|
Die Zentrale Beschwerdestelle prüft, ob die Beschwerde in den Anwendungsbereich des Mechanismus fällt und die Zulässigkeitskriterien erfüllt. Dies dauert in der Regel bis zu 10 Werktage. Die Beschwerdeführenden werden über das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung informiert und dieses wird im Beschwerderegister veröffentlicht.
| Beschwerden sind zulässig, wenn: |
|
| Folgende Beschwerden werden nicht vom Beschwerdemechanismus der KfW Entwicklungsbank erfasst, sondern von anderen Stellen der KfW bearbeitet: |
|
Wenn solche Beschwerden bei der Zentralen Beschwerdestelle eingegangen sind, werden sie entsprechend weitergeleitet.
Das Verfahren zur Bearbeitung der Beschwerde wird festgelegt.
| Zweck der Vorprüfung | Die Zentrale Beschwerdestelle erhält ein Verständnis des in der Beschwerde dargestellten Sachverhalts und erläutert den Beschwerdeführenden die zur Beschwerdebearbeitung möglichen Verfahren. |
| Ziel der Vorprüfung | Ziel ist es festzulegen, welches Verfahren zur Bearbeitung der Beschwerde angewendet wird. |
Die Vorprüfung soll grundsätzlich innerhalb von 20 Werktagen abgeschlossen sein.
Beschwerdeverfahren gemäß der Verfahrensordnung vom 1. Juli 2026 (grundsätzlich anwendbar für alle von der KfW Entwicklungsbank unterstützten Projekte, für die die entsprechenden Verträge mit der KfW nach Veröffentlichung der Verfahrensordnung abgeschlossen wurden).
| Prior Resolution | In diesem Verfahren wird die Bearbeitung der Beschwerde für einen begrenzten Zeitraum an die operative Einheit übertragen. Das Verfahren bietet die Möglichkeit, mit den Beschwerdeführenden und weiteren Beteiligten eine zeitnahe Klärung anzustreben. Die Dauer des Verfahrens beträgt in der Regel 90 Arbeitstage. |
| Dispute Resolution | In diesem Verfahren wird angestrebt, den einer Beschwerde zugrunde liegenden Konflikt unter Beteiligung aller relevanten Parteien in einem einvernehmlichen Prozess beizulegen. Die Dauer des Verfahrens beträgt in der Regel 12 Monate, kann in manchen Fällen aber auch darüber hinausgehen. |
| Compliance Review | In diesem zweistufigen Verfahren wird untersucht, ob die KfW Entwicklungsbank im Zusammenhang mit einem Projekt, welches Gegenstand der Beschwerde ist, die in der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank(PDF, 302 KB, barrierefrei) referenzierten Standards eingehalten hat, ob ein Schaden eingetreten ist bzw. mit angemessener Wahrscheinlichkeit eintreten wird und ob der Schaden im Zusammenhang mit dem Projekt steht. Die Dauer des Verfahrens ist fallabhängig. |
Seite teilen
Um die aktuellen Seiteninhalte mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf den untenstehenden Button und wählen anschließend die gewünschte Option im Dialog aus.
Hinweis zum Datenschutz: Durch das Klicken auf den Button wird die Teilen-Funktion Ihres Browsers genutzt. Wenn Sie beim Teilen einen externen Anbieter auswählen, können persönliche Daten vom Anbieter verarbeitet werden. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzgrundsätze.
Ihr Browser unterstützt das Teilen mit externen Diensten nicht.
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/s/dezCAkxx
Link kopieren Link kopiert