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    Beschwerden

    Die KfW Entwicklungsbank unterstützt die Bundesregierung dabei, ihre Ziele in der Entwicklungspolitik und in der internationalen Zusammenarbeit zu erreichen. Die KfW finanziert und begleitet im Auftrag des Bundes, vor allem des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Programme und Projekte mit überwiegend staatlichen Akteuren in Entwicklungs- und Schwellenländern – von der Konzeption über die Umsetzung bis zur Erfolgskontrolle. Unser Ziel ist es, die Partnerländer dabei zu unterstützen, Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern, Umwelt und Klima zu schützen und die Globalisierung gerecht zu gestalten.

    Die von der KfW Entwicklungsbank geförderten Projekte und Programme werden umfassend und systematisch auch auf ihre Umwelt- und Sozialverträglichkeit überprüft. Dennoch kann es in einzelnen Fällen zu unerwarteten nachteiligen Auswirkungen mit Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsbezug kommen. Um zu gewährleisten, dass diese zeitnah und transparent adressiert werden können, sind alle Partner der KfW Entwicklungsbank – einschließlich der Finanzintermediäre – verpflichtet, einen projektspezifischen Beschwerdemechanismus einzurichten und diesen den von den Projekten und Programmen betroffenen Parteien bekannt und zugänglich zu machen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich an den Beschwerdemechanismus der KfW Entwicklungsbank zu wenden. Ziel des Beschwerdemechanismus ist es, die Rechte betroffener Personen und Gemeinschaften zu schützen und zu fördern.

    Der Beschwerdemechanismus der KfW Entwicklungsbank richtet sich gemäß der Grundsatzerklärung der KfW zu Menschenrechten nach den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie internationalen Menschenrechtsinstrumenten, darunter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Insbesondere berücksichtigt er die UNGP-Kriterien für nichtgerichtliche Beschwerdeverfahren. Er orientiert sich an den in der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank genannten Standards, welche die umweltbezogenen, sozialen und menschenrechtlichen Anforderungen festlegen, die für ein Projekt gelten.

    Weiterführende Informationen

    Bild einer Weltkarte in Dunkelblau

    Neue Verfahrensordnung