Die Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards stellt bei Schutzgebietsvorhaben, insbesondere in fragilen Kontexten, oft eine schwierige Aufgabe dar – so z. B. in der Demokratischen Republik Kongo. Das Kongobecken beheimatet einen enormen Reichtum an Biodiversität. Seine Wälder bilden das zweitgrößte tropische Regenwaldgebiet der Welt und sind Lebensraum für eine reichhaltige und vielfältige Flora und Fauna und insbesondere auch für eine große Anzahl von gefährdeten Tierarten. Als CO2-Senken sind sie essenziell für den Klimaschutz und unabdingbar für grundlegende Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung wie Nahrung, saubere Atemluft und Trinkwasser. Gleichzeitig liegen sie in einem konfliktträchtigen Krisengebiet, das geprägt ist durch fehlende staatliche Ordnung und eine volatile Sicherheitssituation.
Nach einem Vorfall im Umfeld des Kahuzi-Biega Nationalparks im Osten der DR Kongo im August 2017 wurden der KfW Berichte zu Vorfällen im Umfeld des Salonga-Nationalparks im Mai 2018 durch die Rainforest Foundation UK bekannt gemacht. Es folgten weitere Veröffentlichungen in verschiedenen Medien. Im Nachgang wurden Hinweise auf mögliche Menschenrechtsverletzungen auch in anderen Schutzgebieten bekannt. 2021 informierte die Menschenrechts-NRO Minority Rights Group die KfW über mutmaßliche, massive Menschenrechtsverletzungen im Kahuzi-Biega Nationalpark im Zeitraum 2019-2021.
Die aufgebrachten Vorwürfe zu Menschenrechtsverletzungen in von der KfW Entwicklungsbank geförderten Naturschutzgebieten vor allem im Kongobecken nimmt die KfW sehr ernst. Die KfW missbilligt und verurteilt jegliche Form von Gewalt auf das Schärfste und spricht Gewaltopfern und ihren Hinterbliebenen ihr Mitgefühl aus.
Biodiversität beschreibt die Vielfalt von Arten, Ökosystemen und Lebensräumen. Nur wenn deren Zusammenspiel funktioniert, entstehen Systeme, die für den Menschen nützlich sind. Für grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, saubere Atemluft und Trinkwasser sind wir auf diese Systeme angewiesen; sie schützen uns vor Katastrophen wie Überschwemmungen und Erdrutschen und sind als CO2-Senken essentiell für den Klimaschutz. Doch die Biodiversität ist gefährdet, weil Lebensräume zerstört oder die natürlichen Ressourcen übernutzt werden, z.B. durch Wilderei, Überfischung, oder Bergbau. Dadurch gehen Arten unwiederbringlich verloren, Ökosysteme geraten aus dem Gleichgewicht. Wissenschaftler sprechen bereits vom erdgeschichtlich sechsten Massensterben der Arten. Der Klimawandel wird diesen Prozess zusätzlich beschleunigen. Der neueste Bericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) vom 6. Mai 2019 hat dies in aller Dringlichkeit verdeutlicht. Die internationale Gemeinschaft hat sich im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) Ziele gesetzt, um dem Verlust der Biodiversität entgegenzutreten. Zu deren Umsetzung sind wirksame Maßnahmen erforderlich.
Deutschland ist u.a. über die KfW inzwischen der wichtigste bilaterale Geber für den Erhalt von biologischer Vielfalt weltweit. Insgesamt finanziert die KfW im Auftrag der Bundesregierung terrestrische Naturschutzgebiete in 51 Ländern mit einer Gesamtfläche von mehr als 1,5 Mio. Quadratkilometern – einer Fläche so groß wie Frankreich, Spanien und Schweden zusammen. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt dabei in Lateinamerika und Afrika.
Dabei arbeitet die KfW intensiv mit der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) und auch mit Nichtregierungsorganisationen wie dem World Wide Fund for Nature (WWF) und der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF) zusammen. Aus ihrer langjährigen Projektarbeit verfügen sie über viel Erfahrung, wie sich Naturschutz und die Verbesserung lokaler Lebensgrundlagen intelligent verbinden lassen.
Die KfW verfolgt das Ziel, natürliche Lebensräume möglichst großräumig zu erhalten. In Naturschutzprojekten werden seltener neue Schutzgebiete ausgewiesen, zumeist kommen die Maßnahmen Schutzgebieten zugute, die bereits seit Jahrzehnten existieren. Dort werden das Management unter Berücksichtigung der Interessen lokaler Nutzergruppen verbessert, oder dauerhafte Finanzierungsmechanismen aufgebaut. So sollen die Schutzgebiete langfristig bewahrt werden. Darüber hinaus fördert die KfW die nachhaltige Bewirtschaftung von Naturressourcen, z.B. in Waldbewirtschaftungsvorhaben. Im Rahmen dieser Vorhaben werden Anreize zum Walderhalt geschaffen, z.B. durch Vergütungssysteme, wie sie das internationale REDD-Programm vorsieht (REDD - Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation).
KfW-finanzierte Vorhaben für den Erhalt von biologischer Vielfalt werden als integrierte Programme konzipiert, die stets sowohl den Erhalt schützenswerter Ökosysteme als auch insbesondere die Unterstützung menschlicher Lebensgrundlagen, vor allem indigener und sonstiger besonders verwundbarer Bevölkerungsgruppen in den Mittelpunkt stellen. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, hat sich die KfW der Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialstandards verschrieben, welche in allen Vorhaben umgesetzt werden sollen. Die Standards für die menschenrechtliche Prüfung sind in der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank(PDF, 284 KB, nicht barrierefrei) verbindlich festgelegt. Danach sind bei Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit, die die KfW im Auftrag der Bundesregierung durchführt, die Standards der Weltbankgruppe, der Menschenrechtsleitfaden des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie die „UN Basic Principles and Guidelines on Development-based Evictions and Displacement“ einzuhalten.
Die KfW überprüft den menschenrechtlichen Kontext sowohl im Vorfeld als auch bei der Umsetzung aller Vorhaben im Rahmen ihres Umwelt- und Sozialmanagementsystems. Die sich daraus ableitenden Sorgfaltspflichten greifen die Vorgaben des BMZ-Menschenrechtsleitfadens sowie die internationalen Standards auf und zielen darauf ab, menschenrechtliche Risiken, die sich aus den konkreten Sicherungsmaßnahmen des jeweiligen Schutzgebiets ergeben, zu identifizieren und diesen gegenzusteuern. Entsprechende Maßnahmen beinhalten beispielsweise die Beratung der Partnerorganisationen zu einschlägigen Normen und Standards im Schutzgebietsmanagement und die Aufnahme entsprechender Vorgaben in relevanten Dokumenten der Naturschutzbehörden. Deren Umsetzung wird durch Workshops und Fortbildungsmaßnahmen vor Ort gefördert. Dazu zählen insbesondere Trainings des Parkpersonals zu Menschenrechtsstandards, zur Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit bei der Abwehr von Bedrohungen und zur Interaktion mit Anrainergemeinden.
Die Umsetzung der anzuwendenden Umwelt- und Sozialstandards stellt bei Schutzgebietsvorhaben insbesondere in fragilen Kontexten mit volatiler Sicherheitslage (z.B. im Kongobecken) allerdings eine große Herausforderung dar. Sie erfordert oft einen Prozess, in dem Rückschläge möglich oder – je nach Ausgangslage – sogar wahrscheinlich sind. Dieser Situation begegnet die KfW durch zusätzliche, auf den Schutzgebietskontext zugeschnittene Maßnahmen, die regelmäßig überprüft und angepasst werden. Hierzu zählen die Berücksichtigung menschenrechtlicher Anforderungen bei der Ausbildung von Wildhütern nach einschlägigen internationalen Standards, der zusätzliche Einsatz von Consultants für ad hoc Situationsanalysen vor Ort oder auch die Stärkung lokaler Beschwerdemechanismen.
Der Erhalt der Biodiversität kommt der gesamten Weltbevölkerung auf verschiedene Art und Weise zugute. Insbesondere profitiert jedoch die lokale Bevölkerung durch den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen. Dabei ist klar: Naturschutz kann nur mit den Menschen vor Ort und nicht gegen ihren Willen erfolgreich sein.
In der Projektvorbereitungsphase werden Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Vertretern der lokalen Bevölkerung geführt, um deren Unterstützung zu gewinnen. Schon zu diesem Zeitpunkt wird klar, dass es oftmals gilt, widerlaufende Interessen in Ausgleich zu bringen, was in der entsprechenden Projektkonzeption berücksichtigt wird. Konflikte zwischen verschiedenen Interessengruppen sind im Projektverlauf zu erwarten. In diesen Fällen strebt die KfW an, in der Projektdurchführung einen Beitrag zur Konfliktlösung zu leisten.
Werden Naturschutzgebiete ausgewiesen, bringt dies Nutzungseinschränkungen mit sich. Die Jagd auf Wildtiere, Holzeinschlag und die Rodung von Flächen für die Landwirtschaft werden limitiert oder unterbunden. Ein Interessenausgleich mit tradierten Rechten der lokalen Bevölkerung ist daher Bestandteil der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen unserer Schutzgebietsvorhaben, eine unbeschränkte Nutzung der Ressourcen liefe aber der Zielsetzung des Naturschutzes zuwider. Um Bewusstsein und Akzeptanz für die Maßnahmen zu schaffen und zu erhalten, wird die Bevölkerung verstärkt in Entscheidungsprozesse des Schutzgebietsmanagements eingebunden, z.B. in Form von regelmäßig stattfindenden Treffen von Parkmanagement und Vertretern der lokalen Gemeinden. Außerdem ist es wichtig, als Kompensation für die Nutzungseinschränkungen alternative Einkommensquellen zu fördern, die im Einklang mit dem Erhalt der Biodiversität stehen. Solche können beispielsweise durch Verdienstmöglichkeiten über Anstellungen und ggf. Ausbildung im Bereich des Parkmanagements (z.B. als Parkwächter, Fährtenleser, Bauarbeiter etc.) oder durch Impulse für die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in den Anrainergebieten (z.B. Instandsetzung von Schulen oder auch die Rehabilitierung von Straßen, Pisten oder Brücken oder gezielte Förderung von Maßnahmen zur Einkommensschaffung) entstehen.
Die KfW Bankengruppe hat sich schon 2008 in ihrer Erklärung zur Berücksichtigung der Menschenrechte in ihrer Geschäftstätigkeit dazu bekannt, die internationalen Menschenrechte in ihrem Einflussbereich zu achten und zu schützen. Die Menschenrechte sind somit nicht verhandelbare Grundlage jedes Engagements der KfW. Dies gilt nicht nur moralisch, sondern auch vertragsrechtlich. Jeder von den Projektpartnern der KfW verschuldete oder geduldete Verstoß gegen die menschenrechtlichen Standards bedeutet eine Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen. Zu jedem Vorfall, von dem die KfW Kenntnis erhält, fordert sie die beteiligten Institutionen – den Projektträger, die Behörden der Partnerregierung, sonstige mitwirkende Organisationen und Consultants – dazu auf, umgehend die Umstände aufzuklären und alle Informationen vorzulegen. Bei schwerwiegenden Vorfällen fordert die KfW darüber hinaus die Beteiligten auf, weitergehende Untersuchungen durchzuführen, bzw. Vorwürfe unabhängig aufklären zu lassen. Dabei ist ihr bewusst, dass in vielen Regionen eine rechtsstaatliche Ordnung fehlt und Justizsysteme schwach sind. Die KfW kann und wird keinen Einfluss auf einzelne Entscheidungen von Justizbehörden nehmen. Solange die Vorwürfe nicht zufriedenstellend aufgeklärt und glaubwürdige Gegenmaßnahmen ergriffen werden, greifen vertragliche Sanktionsmechanismen, die von ausgesetzten Zahlungen bis zur Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel reichen.
Mit einem Rückzug der KfW und anderer Geberorganisationen wäre weder dem Erhalt der Biodiversität noch dem Schutz der Menschenrechte gedient. Die KfW sieht eine Aufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit auch darin, in einem schwierigen, von Gewalt und schwachen Institutionen geprägten Umfeld zur Durchsetzung der Menschenrechte beizutragen. Für alle Menschen in Konfliktgebieten – auch für die Wildhüter – birgt das Leben und Arbeiten unter den dort herrschenden Bedingungen existenzielle Gefahren. Um zu erreichen, dass die Akteure ihr Handeln an menschenrechtlichen Standards ausrichten, ist die aktive Begleitung von außen ein wesentlicher Einflussfaktor. Die KfW und andere internationale Entwicklungsfinanzierer arbeiten konsequent darauf hin – mit Verträgen und Sanktionen, aber auch mit Anreizen und Beratung –, dass Sensibilität für Menschenrechte und eine Null-Toleranz-Politik für Verstöße als selbstverständliche Praxis ihrer Partnerorganisationen etabliert werden. Wie die Vorfälle im Kongobecken zeigen, ist diese Arbeit häufig nicht leicht und muss oft von einer Vielzahl von Maßnahmen begleitet werden. Die Gefahr von Rückschlägen wäre aber noch höher, wenn die externen Geber ihr Engagement beenden, und die damit verbundene kritische Beobachtung und die finanziellen Anreize ausbleiben. Ausbleibende Zahlungen können außerdem auch lokale Mitarbeiter, die keine Verfehlungen zu verschulden haben, in existentielle wirtschaftliche Bedrängnis bringen.
Im Hinblick auf die Biodiversität hätte die Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit fatale Folgen. Ohne finanzielle Unterstützung durch externe Geber sinken die Erfolgsaussichten für den Schutz der Natur in Entwicklungsländern rapide, weil schlechte wirtschaftliche Bedingungen und vielerorts hohes Bevölkerungswachstum Druck auf die natürlichen Ressourcen mit sich bringen. In Konfliktgebieten, wo für viele Menschen die alltägliche Existenzsicherung im Vordergrund steht, gilt dies in noch verstärktem Maße. Funktionierende Ökosysteme wie im Kongobecken (dem zweitgrößtem zusammenhängenden tropischen Waldgebiet der Erde) sind ein ebenso unwiederbringliches wie unverzichtbares Gut – für den Planeten als Ganzes, und besonders für die Menschen vor Ort, deren aktuelle und zukünftige Lebensgrundlage auf dem Spiel steht.
Nach einem Vorfall im Umfeld des Kahuzi-Biega Nationalparks im Osten der DR Kongo im August 2017 wurden der KfW Berichte zu Vorfällen im Umfeld des Salonga-Nationalparks im Mai 2018 durch die Rainforest Foundation UK bekannt gemacht. Im Nachgang wurden Hinweise auf mögliche Menschenrechtsverletzungen auch in anderen Schutzgebieten bekannt. Ende Juli 2021 informierte Minority Rights Group die KfW über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen im Kahuzi-Biega Nationalpark.
Zunächst wurden umgehend nach Bekanntwerden der Vorwürfe der Projektpartner, die staatliche kongolesische Naturschutzbehörde Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN) und die weiteren Projektbeteiligten zur vollständigen Aufklärung der Vorwürfe aufgefordert. Vor dem Hintergrund der Vorwürfe hatte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Zahlungen zugunsten von ICCN im Rahmen des FZ-Engagements zwischenzeitlich ausgesetzt. Dieser Entscheidung war eine sorgfältige Abwägung auch der möglichen negativen Auswirkungen einer Aussetzung der Zahlungen vorausgegangen.
Salonga Nationalpark: Für den mit gravierenden Vorwürfen belasteten Salonga Nationalpark hatte die KfW 2019 externe Experten beauftragt, die Aufarbeitung der Vorfälle zu analysieren und notwendige Anpassungen aufzuzeigen, um die Menschenrechte der Anrainerbevölkerung künftig stärker zu schützen. Die Ergebnisse der vorgelegten Untersuchung(PDF, 624 KB, nicht barrierefrei)zeigen Mängel in den Kernbereichen der für Parkschutz und Anti-Wildereimaßnahmen maßgeblichen Strukturen und Prozesse auf. Ein an internationalen Menschenrechtsstandards ausgerichtetes Managementsystem zum Einsatz der Parkwächter war bis dahin nur im Ansatz entwickelt und fand in der Praxis kaum Anwendung. Beispielsweise erschwerte ein mangelhaftes Berichtswesen bislang die systematische Untersuchung von erhobenen Vorwürfen zu Menschenrechtsverletzungen. Wesentliche Informationen zu Patrouillenverlauf, Teilnehmern oder besonderen Vorkommnissen waren oftmals nur schlecht dokumentiert, ein umfassendes GPS-Tracking von Patrouillen noch nicht flächendeckend umgesetzt.
In der Bewertung der vorgelegten Ergebnisse wurde die KfW durch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) unabhängig begleitet. Der Bericht des DIMR ist hier(PDF, 131 KB, nicht barrierefrei) einsehbar.
Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen wurden als Kerninhalte der neuen Ko-Managementvereinbarung zwischen WWF und ICCN verankert, die im November 2021 unterzeichnet wurde und die eine wesentliche Voraussetzung für die Wiederaufnahme von Zahlungen zugunsten des Salonga Nationalparks darstellte. Die Ko-Managementvereinbarung ist in einer Zusammenfassung hier einsehbar. Die KfW begrüßt ausdrücklich, dass mit der Veröffentlichung der Vereinbarung ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz zu grundlegenden Fragen des Schutzgebietsmanagements genommen wurde. Die Vereinbarung enthält klare Bezüge zu Menschenrechten und verpflichtet die Vertragsparteien zu menschenrechtskonformem Handeln, das durch konkrete Maßnahmen untermauert ist. So sieht die Vereinbarung die Ernennung eines externen, unabhängigen Beraters für den Bereich „Law Enforcement“ vor. Dieser soll die grundlegende Überarbeitung der Prozesse und Strukturen, die dem Einsatz der Parkwächter zugrunde liegen, die Durchführung von regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen sowie unabhängige Fortschrittskontrollen eng begleiten. Der Einführung eines Beschwerdemechanismus auf dem Muster des erfolgreich umgesetzten Menschenrechtszentrums im Nationalpark Dzanga-Sangha in der Zentralafrikanischen Republik wird in der Vereinbarung ebenfalls ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Vertragspartner verpflichten sich diesbezüglich zur Zusammenarbeit mit der Menschenrechtsorganisation Jurec, die den Beschwerdemechanismus umsetzen und steuern wird. Die Vereinbarung kommt damit einer der Kernempfehlungen der unabhängigen Kommission unter der Leitung der ehemaligen UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navanethem Pillay, nach. Die Kommission wurde vom WWF eingesetzt und hatte im November 2020 einen umfassenden Bericht zu Menschenrechtsverletzungen im Umfeld von Naturschutzprojekten in Krisen- und Konfliktregionen, darunter auch des Salonga Nationalparks, vorgelegt. Der Bericht ist hier abrufbar.
Die konkreten Vorwürfe und Fälle wurden von ICCN/WWF an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden übergeben und wurden bzw. werden dort behandelt. Im Dezember 2020 verurteilte das zuständige Militärgericht u.a. fünf Parkwächter zu langjährigen Haftstrafen, ICCN wurde zur Zahlung von Entschädigungszahlungen für Opfer und Hinterbliebene verurteilt.
Kahuzi-Biega Nationalpark (PNKB): Die KfW ist sich des außerordentlich schwierigen und komplexen Kontextes bewusst, in dem ihre langjährige Unterstützung des PNKB stattfindet. Die seit der Gründung des Parks bestehenden Konfliktlinien haben sich durch jahrzehntelange zivile Unruhen, interne Vertreibungen, die Marginalisierung indigener Gemeinschaften und das ständige Streben nach immer knapperen Ressourcen, einschließlich Waldprodukten und kultivierbarem Land, verschärft. Aufgrund seiner Lage dient der Park als strategischer Zufluchtsort für eine Vielzahl bewaffneter Gruppen und steht zunehmend im Mittelpunkt gewaltsamer Zusammenstöße zwischen Milizen, Rebellengruppen und staatlichen Sicherheitskräften. Tragischerweise hat dieser sich aufschaukelnde Konflikt zum Verlust von Menschenleben geführt, sowohl von Mitgliedern der lokalen und indigenen Gemeinschaften als auch von Parkpersonal.
Im Juli 2021 machte Minority Rights Group (MRG) verschiedene Geber, darunter auch die KfW, auf Vorwürfe zu schwersten Menschenrechtsverletzungen an Mitgliedern der indigenen Batwa Gemeinschaft im Umfeld des Kahuzi-Biega Nationalparks in der Provinz Süd-Kivu im Ostkongo aufmerksam. Nach Darstellung von MRG sei es im Zeitraum 2019 - 2021 durch das kongolesische Militär sowie den Projektpartner ICCN im Zuge gemischter Einsätze wiederholt zu schwerwiegenden Übergriffen auf lokale Gemeinschaften gekommen. Wir haben ICCN nach Bekanntwerden der Vorwürfe aufgefordert, diese lückenlos und unabhängig aufklären zu lassen. Zu diesem Zweck hatte ICCN eine Kommission einberufen, zu deren Unterstützung aus Projektmitteln ein unabhängiger Experte bereitgestellt wurde. Die Untersuchungskommission wurde weder von der KfW finanziert, noch hatte die KfW Einfluss auf ihre Zusammensetzung oder ihre Arbeit. Die Kommission hat im Zeitraum April - Mai 2022 eine Untersuchung vor Ort durchgeführt und stand dabei im engen Austausch mit der UN-Mission im Ostkongo, MONUSCO, sowie den zuständigen Justizbehörden. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit liegen vor und konnten zwischenzeitlich auf der Webseite des ICCN eingesehen werden. Die KfW verurteilt die durch die Kommission bestätigten Gewalttaten auf das Schärfste. Die durch die Kommission ausgesprochenen Empfehlungen werden derzeit von ICCN, in Zusammenarbeit mit führenden internationalen NGOs, umgesetzt; deren Umsetzung wird von der KfW nachgehalten und evaluiert. Wir erwarten von unserem Partner darüber hinaus die unverzügliche Aufklärung der gegen einzelne Kommissionsmitglieder vorgebrachten Vorwürfe, sowie das Ergreifen entsprechender Maßnahmen seitens ICCN. Neben ggf. erforderlichen disziplinarrechtlichen Schritten beinhaltet dies aus Sicht der KfW insbesondere auch das Einleiten aller notwendigen Maßnahmen, um die Sicherheit der an der Kommissionsarbeit beteiligten Personen, Opfern und Zeugen zu gewährleisten.
Der Bericht enthält zudem den Vorwurf einer Verletzung des UN-Waffenembargos - oder der damit zusammenhängenden Notifikationspflichten - durch die KfW. Diesem Vorwurf tritt die KfW entschieden entgegen. Die KfW finanziert weder Waffen noch Munition. Außerdem erstreckt sich das UN-Waffenembargo seit 2008 nur auf nicht-staatliche Akteure in der Demokratischen Republik Kongo, wohingegen sich die von der KfW finanzierten Maßnahmen ausschließlich an staatliche Akteure richteten. Auch ein Verstoß gegen Notifikationspflichten kommt in Bezug auf die von der KfW finanzierte Ausbildungsunterstützung für PNKB-Parkwächter nicht in Betracht.
Vor dem Hintergrund sich mehrender gewaltsamer Zwischenfälle im Umfeld des Parks seit 2019 wurde mit Unterstützung der deutschen EZ ein Mediationsprozess (sog. Bukavu-Dialog) eingeleitet, der im September 2019 unter breiter Beteiligung der Anrainerbevölkerung in die Vereinbarung eines Fahrplans mündete. Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen (bspw. die Bereitstellung von Land zur Bewirtschaftung durch die indigene Batwa-Bevölkerung), werden seitdem unter anderem im Rahmen des FZ-Vorhabens finanziert.
Die Zusage unserer Partner, den Schutz der Menschenrechte in den Vorhaben zu wahren, ist eine strikte Voraussetzung für unser langjähriges Engagement in der Demokratischen Republik Kongo. Dazu gehört eine nachweisliche Verpflichtung zu systemischen Veränderungen, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte höchste Priorität erhalten. In den letzten zwei Jahren hat die KfW eng mit ihren Partnern, einschließlich ICCN, zusammengearbeitet, um Mängel sowohl auf institutioneller Ebene als auch auf der Ebene der einzelnen Schutzgebiete, die von unserer Finanzierung profitieren, zu beheben. Infolgedessen hat ICCN mit Unterstützung durch die deutsche EZ, Fortschritte bei der Institutionalisierung eines Ansatzes für den Naturschutz gemacht, der auf die Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist, u.a. indem 2021 eine eigene Abteilung für Menschenrechte eingerichtet wurde. Darüber hinaus hat die Menschenrechtsabteilung von ICCN in den vergangenen sechs Monaten mit Unterstützung eines unabhängigen Experten in jedem der von der KfW direkt geförderten Parks eine Risikobewertung in Bezug auf Sicherheit und Menschenrechte vorgenommen. Die Behebung der festgestellten Mängel auf Parkebene, einschließlich der Einrichtung unabhängiger Managementfunktionen zur Untersuchung von Vorwürfen, der Stärkung von Aufsichts- und Disziplinarverfahren und der stärkeren Unterstützung einer umfassenden Parkwächter-Ausbildung auf der Grundlage anerkannter internationaler Best-Practice-Ansätze, bildet einen Eckpfeiler unserer weiteren Zusammenarbeit mit ICCN in jedem der Schutzgebiete. Im PNKB wie auch anderswo wird die Einführung zugänglicher Beschwerdemechanismen als eine der wichtigsten Prioritäten angesehen, um die laufende Verbesserung der Managementpraktiken im Bereich der Rechtsdurchsetzung und des Menschenrechtsschutzes zu ergänzen und die Rechenschaftspflicht des Parkpersonals zu erhöhen. Entscheidend ist, dass die Umsetzung der notwendigen Änderungen von einer wachsenden Zahl internationaler Naturschutzorganisationen unterstützt und überwacht wird, die mit ICCN zusammenarbeiten, um die von der KfW geförderten Parks, einschließlich PNKB, gemeinsam zu verwalten.
Die Zahlungen zugunsten der einzelnen Schutzgebiete in der DR Kongo, die nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe im Salonga Nationalpark seitens des BMZ zugunsten von ICCN zwischenzeitlich ausgesetzt wurden, wurden und werden (wie zwischen BMZ und ICCN vereinbart) insbesondere nach Erfüllung von vereinbarten Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der sozialen Bedürfnisse der Betroffenen schrittweise wieder aufgenommen.
Die Forderung nach erhöhter Transparenz wird anerkannt. Die KfW Entwicklungsbank hat die öffentliche Verfügbarkeit projektbezogener Informationen über ihr Transparenzportal und die International Aid Transparency Initiative (IATI) in den vergangenen Jahren bereits deutlich ausgeweitet.
Im Zuge der Digitalisierung der Geschäftsprozesse wird dieser Weg weiterverfolgt und es werden zusätzliche Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Darüber hinaus sind wir derzeit dabei, den Beschwerdemechanismus der KfW weiter zu überarbeiten und zu verbessern. In diesen Prozess fließen die Überlegungen des DIMR aktiv ein. Dabei orientieren wir uns ebenfalls an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen, soll einfach und leicht verständlich sein, ihre Bearbeitung erfolgt danach transparent und strukturiert.
Wir sind uns der Verantwortung, die uns als Finanzier von Naturschutzvorhaben zukommt, bewusst. Wir erkennen an, dass in der Vergangenheit Fehler begangen wurden. Für die geleistete Arbeit von zivilgesellschaftlichen Akteuren und Experten, diese Fehler und ihre Ursachen aufzuklären, sind wir dankbar. Die KfW wird ihre Arbeit im Naturschutzsektor auch in fragilen Regionen fortsetzen. Uns ist dabei klar, dass wir noch stärker sensibilisiert und aktiver sein müssen, um menschenrechtliche Risiken frühzeitig zu identifizieren, Potential und Bedarf für konfliktsensibles Planen und Umsetzen systematisch zu erkennen und zu verfolgen, und damit zukünftige Konflikte zwischen Anrainern und Parkbehörden, oder gar Menschenrechtsverletzungen, noch besser vermeiden zu können.
Stand: Mai 2023
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