Zukunftsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene inner- und außerhalb der Rohingya-Flüchtlingscamps, Phase III
Das Vorhaben zielt darauf ab, die Zukunftsperspektiven von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in- und außerhalb der Rohingya-Flüchtlingscamps im Distrikt Cox's Bazar in Bangladesch zu verbessern. Mit seinem Fokus auf Schulbildung, Jugendschutz und Alltagskompetenzen für ältere Kinder und Jugendliche knüpft das Vorhaben an vorangegangene Vorhaben der Übergangshilfe zur Unterstützung des Bildungssektors im Rohingya-Krisenreaktionsmechanismus an. Zum einen wird in den temporären Lernzentren in den Rohingya-Flüchtlingslagern die Sekundarstufe für 12.000 Kinder der Klassenstufen 6 bis 12 eingeführt, der Unterricht wird nach myanmarischem Lehrplan erfolgen.
Darüber hinaus werden über das KWI-finanzierte Vorhaben Angebote des Kinder- und Jugendschutzes für rd. 57.000 Menschen bereitgestellt, die Themen wie sexuelle Gewalt, Ausbeutung und geschlechtsspezifische Benachteiligung adressieren und sich sowohl an betroffene Kinder und Jugendliche richten als auch an Lehrkräfte, Eltern, Betreuungspersonen und die Gemeinschaft. So sollen Resilienz und Alltagskompetenzen der Zielgruppe gestärkt und negative Bewältigungsstrategien verhindert werden. In enger Zusammenarbeit mit zielgruppennahen Initiativen werden hierbei sowohl Rohingya-Flüchtlinge als auch gefährdete Kinder und Jugendliche aus den umliegenden Gemeinden adressiert.
Projektträger und Empfänger des vom BMZ bereitgestellten Finanzierungsbeitrags in Höhe von 8,5 Millionen EUR ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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