"Zukunftsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene inner- u. außerhalb Rohingya--Flüchtlingscamps, Phase II"
Im Einklang mit der ersten Phase des Vorhabens besteht das übergeordnete Programmziel darin, den Schutz und die Widerstandsfähigkeit der Rohingya-Jugendlichen durch Zugang zu Ausbildungs- und Schutzdiensten zu erhöhen. Nach Projektdurchführung sollen 75 % der Jugendlichen, die von den Maßnahmen profitieren, über ein besseres Wohlbefinden berichten und sich besser dafür gerüstet fühlen, mit Stress im Alltag umzugehen.
Mit Mitteln in Höhe von 3,5 Mio. EUR soll im Rahmen der zweiten Phase des Vorhabens für Jugendliche in den Rohingya-Camps sowie den aufnehmenden Gemeinden ein verbesserter Zugang zu beruflicher Bildung und Kompetenzentwicklung inklusive post-Training Unterstützung sowie psychosoziale Betreuung geschaffen werden. Durch die Vermittlung von elementaren Kompetenzen, Zugang zu psychologischen Schutz- und Beratungsmaßnahmen sowie aktive Teilhabe in einer hinsichtlich ihres Wohlbefindens sensibilisierten Gemeinschaft werden Jugendliche in die Lage versetzt, ihr Leben selbstbestimmt und friedlich zu gestalten. Die zweite Phase baut direkt auf den Ergebnissen der Phase I auf, indem die 50 Mehrzweckzentren für Ausbildungsaktivitäten genutzt und die erfolgreich ausgebildeten Jugendlichen hinsichtlich der Schaffung von Einkommensmöglichkeiten adressiert werden. Der Projekterfolg wird an folgenden Indikatoren gemessen:
- 5.000 Jugendliche im Alter von 15-18 Jahren (3.750 in den Camps, 1.250 in den aufnehmenden Gemeinden) haben Zugang zu Life Skills Training sowie weiterführender und beruflicher Bildung sowie psychosozialer Unterstützung und Freizeitangeboten;
- 5.000 Jugendliche im Alter von 15-18 Jahren (3.750 in den Camps und 1.250 aus den aufnehmenden Gemeinden), die an Weiterbildungsmaßnahmen der Phase I teilgenommen haben, erhalten technische und finanzielle Post-Training-Unterstützung;
- 2.000 Jugendliche im Alter von 10 -14 Jahren, die nicht durch Lernzentren adressiert werden, erhalten Zugang zu Life Skills Training, psychosozialer Unterstützung und Freizeitangeboten;
Die KWI-Maßnahme zielt darauf ab, strukturbildend die Widerstandsfähigkeit und Eigenverantwortung von Flüchtlingsjugendlichen sowie junger Menschen in den aufnehmenden Gemeinden zu erhöhen. Dies beinhaltet auch die Integration und aktive Rolle der Jugendlichen in ihren Gemeinden. Die Kombination von Gewalt gegen Frauen, verschärften Sicherheitsfragen und traditionellen Überzeugungen beeinflusst die Teilnahme von Mädchen an Bildung und Ausbildungsmaßnahmen. Es bedarf einer sensiblen und ausgewogenen, gemeinsam mit den Eltern und der Gemeinschaft entwickelten Strategie, das Bewusstsein zu schärfen und die Einstellung zur Bildung junger Mädchen zu ändern. Die Sensibilisierung und Ausbildung von Funktionären zu geschlechtsspezifischen und verwandten Themen wie bspw. GBV und Prävention, friedliches Zusammenleben ist daher essentieller Bestandteil der KWI-Maßnahme.
Die unmittelbare Zielgruppe der KWI-Maßnahme besteht aus 12.000 Jugendlichen im Alter von 10-18 Jahren in den Rohingya-Flüchtlingscamps (8.600) sowie den aufnehmenden Gemeinden Teknaf und Ukhiya (3.400). Obwohl die Jugendlichen einen erheblichen Anteil an der gesamten Flüchtlings- und Aufnahmebevölkerung ausmachen, ist diese Gruppe nach wie vor unterversorgt. Die Befriedigung ihrer Bedürfnisse, v.a. nach einem selbstbestimmteren Leben ist angesichts der Risiken, die das unbeständige Leben in Lagern und Siedlungen für junge Frauen und Männer darstellt, von entscheidender Bedeutung. Ein verbesserter Zugang zu Ausbildungsmaßnahmen ermöglicht den Jugendlichen, Einkommensmöglichkeiten direkt in den Flüchtlingslagern zu nutzen und bereitet sie gleichzeitig auf weitere Optionen bei Rückführung nach Myanmar vor.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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