YEM - Verbessertes Wasserressourcenmanagement in IDP-Gemeinden
Aufgrund von Kriegszerstörung, Klimawandel und wirtschaftlichem Niedergang ist vielerorts im Jemen die Basisversorgung zusammengebrochen. Gleichzeitig sind durch den Mangel an Einkommensmöglichkeiten viele Menschen nicht mehr in der Lage, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Umstände führen bei kontinuierlichem Zustrom von Binnenvertriebenen besonders in den aufnehmenden Gemeinden zu ressourcenbezogenen Verteilungskonflikten. Das Projekt nimmt sich dieser Problematik an und wird durch eine Verbesserung der Basisinfrastruktur im Wasserbereich sowie durch einkommensgenerierende Maßnahmen Ansätze für eine Konfliktlösung anbieten. Die Zielgruppe sind Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden. Die geplanten Maßnahmen umfassen:
1) die Finanzierung von Trinkwasserversorgung für Haushalte (u.a. solarbetriebene Pumpen, Wasserleitungen, Hausanschlüsse) und Bewässerungsinfrastruktur für die landwirtschaftliche Nutzung sowie Flut-/Hochwasserschutz (u.a. Regenwasserreservoire, Bewässerungsgräben, Dämme, Flutschutzmauern);
2) Lifelihood-Maßnahmen zur Einkommensgenerierung (maßgeblich "Cash-for-Work" und Skills-Trainings zur längerfristigen Integration in den Arbeitsmarkt);
3) friedensfördernde Maßnahmen zur Konfliktmediation (u.a. Unterstützung von gemeindebasierten "Water User Associations" (WUAs), "Conflict Resolution Committees" (CRCs) und Trainings & bewusstseinsfördernde Kampagnen für eine gerechte Verteilung und einen nachhaltigen Umgang mit der knappen Ressource Wasser).
Das Vorhaben wird durch einen Zuschuss i.H.v. 10 Mio. EUR aus der SI GA (Core) des BMZ finanziert und von der "Internationalen Organisation für Migration" (IOM) implementiert. IOM ist sowohl direkter Mittelempfänger als auch Projektträger. Der Modulvorschlag umfasst einen zusätzlichen Vorratsprüfungsteil von 30 Mio. EUR.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde in die USV-Kategorie B eingestuft. Es ist zu begrüßen, dass das Vorhaben einen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Kohäsion unter der Bevölkerung sowie des Lebensunterhalts für die Bevölkerung in den ausgewählten Regionen leistet. Nach derzeitigem Kenntnisstand können allerdings potenziell geringe bis moderate negative Umwelt- und Sozialauswirkungen nicht ausgeschlossen werden. Diese sollten jedoch in der Regel auf die Standorte der Maßnahmen an der Bewässerungsinfrastruktur und Wasserversorgung begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeid-, minder- bzw. bewältigbar sein. Mögliche Risiken umfassen die Bereiche Arbeitssicherheit, technischer Umweltschutz, sexualisierte Gewalt (Gender-based Violence), Kinderarbeit und Explosions-/Brandgefahren im Zusammenhang mit Kampfmittelrückständen und Fundmunition (UXO, IED). Ggf. ist auch darauf zu achten, ob es zu Landnahme durch die geplanten Maßnahmen kommt oder gar zu Landkonflikten. Auch in Bereichen, in denen das Wasserversorgungsnetz ausgeweitet oder ersetzt wird, ist darauf zu achten, dass es zu keinen ökonomischen Einbußen für die Bevölkerung kommt, einschließlich informeller Aktivitäten. Für Projekte mit einer Vielzahl bisher noch unbestimmter Projektstandorte wird die Sorgfaltspflicht in der Regel über die Erstellung und Anwendung eines sogenannten Environmental and Social Management Frameworks (ESMF) zur Identifikation, Bewertung und Bewältigung von Umwelt- und Sozialrisiken gewährleistet, welches mögliche Umwelt- und Sozialrisiken standort- und maßnahmenspezifisch über entsprechende Umwelt- und Sozialmanagementpläne (ESMP) bzw. Environmental and Social Codes of Practice (ESCOPs) regelt. Das ESMF enthält einen Stakeholder Engagement Plan und einen zugänglichen, transparenten und kulturell angemessenen Beschwerdemechanismus. Zudem soll das ESMF Maßnahmenarten identifizieren, die eine fokussierte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie (ESIA) benötigen und spezifische ESMPs für bestimmte Maßnahmenarten bereitstellen sowie Anleitung und entsprechende Trainingsmaßnahmen enthalten. Das ESMF sollte außerdem eine Ausschlussliste enthalten (Ausschlussliste KfW und z.B. Maßnahmen, die physische oder ökonomische Umsiedlung erforderlich machen). Weiterhin ist ein Prozess zum Umgang mit UXO/IED festzulegen, er UXO clearance sicherstellt und Emergency Preparedness and Response Prozesse bereitstellt. Sollte es zu Landnahme kommen, ist ein Land Acquisition Plan oder Livelihood Restauration Plan zu erstellen. Mit dem Träger IOM wurde ein Environmental and Social Commitment Plan (ESCP) als Vertragsbestandteil vereinbart. Der Träger soll entsprechende Anforderungen an Baufirmen und andere Implementierungspartner weiterreichen.
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