Wohnraumfinanzierung V
Das Modulziel des FZ-Moduls ist es, durch die Bereitstellung von Refinanzierungsmitteln einen Beitrag zur Entwicklung des armenischen Finanzsektors zu leisten durch die Bereitstellung lang-laufender Refinanzierungen für armenische Banken in Lokalwährung. Das Vorhaben soll zur Erreichung des EZ-Programmziels "Die Rahmenbedingungen für nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung mit Fokus auf KKMU sind verbessert" beitragen.
Mit den FZ-Mitteln sollen wohnwirtschaftliche Investitionen von Privatpersonen mit unteren und mittleren Einkommen finanziert werden. Der Darlehensnehmer ist die armenische Zentralbank (CBA). Projektträger wird die National Mortgage Company (NMC) sein. Direkte Zielgruppe des Programms sind die an dem Programm teilnehmenden armenischen Geschäftsbanken als Finanzinstitutionen (FI), die sich durch die langfristige Finanzierung der Vorhaben im Bereich neue Geschäftsfelder erschließen können.
Mittelbare Zielgruppe sind private Haushalte mit unterem bis mittlerem Einkommen. Haushalte mit sehr geringem Einkommen gehören nicht zur Zielgruppe, da ihre Tilgungsfähigkeit eingeschränkt ist. In Rahmen der Phase V sollen die beiden innovativen Wohnraumkreditprodukte der Vorphase, ein Kreditprodukt für Investitionen im ländlichen Raum und ein Kreditprodukt für EE-Investitionen fortentwickelt werden. Aufgrund des fortbestehend hohen Bedarfs soll zudem die Finanzierung des Erwerbs von Wohnraum im Allgemeinen aus den Vorgängerphasen fortgeführt werden.
Im Rahmen der Begleitmaßnahme sollen u.a. Consultingleistungen finanzierten werden, welche die armenischen Partner in Bezug auf Planung, Prüfung, Bewilligung sowie Durchführung von finanzierten Einzelvorhaben schult und unterstützt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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