Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt - Phase IV
Kernproblem:
Mangelnde finanzielle, technische und organisatorische Kapazitäten nationaler Saatgutbanken in Afrika tragen zum Verlust von heimischem Saatgut und seinen Eigenschaften bei.
Modulziel:
Ziel des Moduls ist es, den Erhalt, die Verfügbarkeit und die Nutzung agrargenetischer Ressourcen in ausgewählten nationalen Saatgutbanken in Afrika zu verbessern. Konkret werden die nationalen Saatgutbanken in Ghana, Nigeria, Sambia, Äthiopien und Kenia unterstützt.
Wesentliche Outputs:
Betriebskostenzuschüsse für ausgewählte nationale Saatgutbanken in Afrika werden langfristig bereitgestellt. Technische und organisatorische Kapazitäten ausgewählter nationaler Saatgutbanken in Afrika sind verbessert. Nutzungspotenziale sind der direkten Zielgruppe bekannt und werden genutzt.
Zielgruppe:
Nationale Saatgutbanken und ihre Nutzer (nationale Forschungseinrichtungen, Züchter, Saatgutvermehrer, Bauern) sind die Zielgruppe des Vorhabens. Über die direkte Nutzer hinaus Bauern in den Ländern. Im weiteren Sinne profitiert die ganze Weltbevölkerung von dem Erjalt der genetischen Vielfalt.
Beitrag zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030 (nicht im MV):
Damit trägt das Vorhaben zu den Zielen 1 "Armut in jeder Form und überall dauerhaft beenden" , 2 "Hunger beenden und Ernährungssicherheit schaffen", 3 "Gesundheit für alle Menschen und ihr Wohlergehen fördern" , 13 "Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen" und 15 "Ökosysteme schützen und Biodiversitätsverlust stoppen" für nachhaltige Entwicklung und damit zur Umsetzung der Agenda 2030 bei.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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