Wasser- und Sanitärversorgung in Flüchtlingsgemeinden Nordugandas
Aufgrund des massiven Flüchtlingsstroms in Kombination mit der unzureichenden Infrastruktur in Norduganda kommt es zu einer Verschlechterung der Versorgungslage bezüglich sicheren
Trinkwassers und adäquater Sanitäranlagen, was das Risiko auf wasserinduzierte Krankheiten erhöht. Der gesteigerte Druck auf Ressourcen und soziale Dienstleistungen erhöht zudem das
Konfliktpotential zwischen Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden. Das FZ-Engagement orientiert sich am Comprehensive Refugee Response Framework (CRRF) und unterstützt dessen
dritte Säule (Resilience and Self-Reliance) mit dem Ziel der entwicklungsorientierten Unterstützung von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden. Das Vorhaben trägt zur Sicherstellung einer ausreichenden, hygienischen und nachhaltigen Wasser- und Sanitärversorgung in ausgewählten Flüchtlinge aufnehmenden Gemeinden in Norduganda bei (Modulziel). In ländlichen Wachstumszentren und Kleinstädten sowie zusätzlichen Flüchtlingssiedlungsgebieten werden Wasser- und Sanitärversorgungssysteme errichtet bzw. erweitert. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Fazilitäten Water and Sanitation Facility-North (WSDF-North, verantwortlich für den Bau der Infrastruktur) und Umbrella Organization-North (UO-North, verantwortlich für den Betrieb) umgesetzt. Umgesetzt wird das Vorhaben mit einem Finanzierungsbeitrag i.H.v. 8 Millionen EUR über die Mechanismen des gemeinsamen Programmansatzes (Joint Water and Environment Sector Support Programme, JWESSP 2019 - 2024). Projektträger ist das Ministry for Water and Environment (MWE). Zielgruppe sind Flüchtlinge und die ugandische Bevölkerung.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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