Waisen und andere schutzbedürftige Kinder III
Das Vorhaben OVCY III & IV richtet sich an Waisen und schutzbedürftige Kinder und Jugendliche (OVCY) im Alter zwischen 15 und 24 Jahren im Einzugsgebiet der in den Programmphasen OVC I & II finanzierten Gemeindezentren (Community Care Center - CCC) in den Provinzen Limpopo, North West und KwaZulu Natal. Die junge Generation in Südafrika ist von den sozialen und sozio-ökonomischen Folgen der HIV- und auch der COVID-19 Pandemie besonders betroffen. Die staatlichen Sozialleistungen und -programme enden in der Regel mit Erreichen des 18. Lebensjahres.
Ziel des Vorhabens ist es daher, Waisen und schutzbedürftige Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbständigen und verantwortlichen Erwachsenen unterstützend zu begleiten und bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu fördern. Dazu umfasst das Vorhaben ein breites Bündel an Unterstützungs- und Fördermaßnahmen (hard & soft skills).
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf ca. 15 Mio. Euro. Der FZ-Finanzierungsbeitrag von 13 Mio. EUR setzt sich zusammen aus 5 Mio. EUR der Phase OVCY III und 8 Mio. EUR aus der Phase OVCY IV. Das DSD stellt den Finanzierungsbeitrag für die Betriebskosten der Gemeindezentren sowie die Projektmanagementkosten des Trägers in Höhe von ca. 2 Mio. EUR.
Die Förderperiode der einzelnen Gemeindezentren beträgt 3 Jahre. Die Schulungs- und Trainingsmaßnahmen werden zunächst unter der Phase OVCY III in 6 Zentren pilotiert und getestet und schließlich in Phase OVCY IV sukzessive auf die weiteren 11 CCCs übertragen. Daraus folgt ein Implementierungszeitraum von ca. 4 Jahren.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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