Verbesserung von Basisdienstleistungen in vernachlässigten Regionen Sudans
Projektziel der Phase II ist weiterhin die Verbesserung der Versorgung der benachteiligten Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Kinder, mit Basisdienstleistungen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Wasser/Sanitärversorgung sowie die Förderung der Partizipation und des Engagements der Gemeinden in der Projektregion. Das Kernproblem der unzureichenden Versorgung der Bevölkerung mit Basisinfrastruktur und -dienstleistungen ist aufgrund anhaltender bewaffneter Konflikte und Vernachlässigung nach wie vor prävalent. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stellt weitere Mittel über zwei Jahre zur Verfügung, um u.a. Maßnahmen zur Rehabilitierung von Wasserversorgungssystemen an Schulen und Gesundheitszentren, zur Behandlung von Mangelernährung bei Kindern, zur Ausstattung von Schulräumen und zur Einrichtung von 'Safe Spaces' für Kinder und Jugendliche zu unterstützen. Die von UNICEF in der ersten Projektphase aufgebauten Durchführungsstrukturen und Partnerorganisationen haben es ermöglicht, ein Vertrauensverhältnis zur lokalen Bevölkerung aufzubauen, auf dessen Basis in der zweiten Projektphase eine neue Projektkomponente integriert wird, um gezielt lokale Friedensinitiativen und den sozialen Zusammenhalt zu fördern. Von dem Projekt profitieren bis zu 200.000 Menschen in ausgewählten Distrikten in den Bundesstaaten der sog. "Two Areas" Südkordofan und Blue Nile, die zu den historisch stark marginalisierten und von Konflikten betroffenen Regionen des Sudan zählen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Im Rahmen des Projektes ist im Wesentlichen die Durchführung von Schulungen und der Lieferung von Gütern in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wasser/Sanitätsversorgung sowie Partizipation zur Verbesserung der Versorgungssituation der Bevölkerung vorgesehen. Darüber hinaus werden kleiner Bau/Rehabilitierungsmaßnahmen (z.B. Latrinen o.ä.) finanziert. Die Umwelt- und Sozialrisiken und zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens sind überwiegend moderat, temporär und auf den Projektstandort begrenzt (Kategorie B) und mit Standardmaßnahmen und guter fachlicher Praxis zu adressieren. Zu diesen Maßnahmen, deren Durchführung dem Träger obliegt, gehört auch die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus.
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