Verbesserung dezentraler Versorgungsleistungen Phase II
Mit dem Projekt "Verbesserung dezentraler Versorgungsleistungen" wird ein Beitrag zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung und zur Stärkung subnationaler Akteure im Irak geleistet, die für die Erbringung von Basisdienstleistungen verantwortlich sind.
Ziel des Vorhabens ist ca. 160.000 Menschen in der Zielregion mit Trinkwasser in ihrem Zuhause zu versorgen. Hierzu werden Investitionen in eine Wasseraufbereitungsanlage, Pumpstationen, Wasserreservoirs, Wassernetzwerke, Wasserzähler und Hausanschlüsse getätigt. Weiterhin werden Maßnahmen zur Kapazitätsstärkung des Wasserdirektorats in Muthanna vorgenommen, um eine effizientere Bewirtschaftung der Trinkwasserversorgung zu ermöglichen. Im Rahmen des Projekts werden in der Zielregion nach Fertigstellung der Maßnahme zudem verbrauchsabhängige Wassertarife eingeführt.
Partner des Vorhabens sind das irakische Ministry of Construction, Housing, Municipalities and Public Works (MOCHMPW) sowie das Wasserdirektorat der Provinz Muthanna. Neben dem FZ-Beitrag leistet auch die irakische Regierung einen substanziellen Eigenbeitrag.
Das Vorhaben wird im Süden des Irak in dem Zieldistrikt Al Khidr in der Provinz Muthanna umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie und Einstufungskriterien in die USVP-Kategorie B+ mit erheblichen Risiken mit Bezug auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit (USV) eingestuft. Die größten USV-Risiken und -Auswirkungen ergeben sich voraussichtlich aus den Bauarbeiten an der Wasseraufbereitungsanlage und den über 30 km langen Verteilungsleitungen sowie aus dem Klärschlamm, der während des Betriebs der Wasseraufbereitungsanlage entsteht. Die wesentlichen USV-Risiken im Zusammenhang mit dem Projekt sind die Verunreinigung von Boden und Grundwasser, die Verschmutzung von Wasserressourcen, die Verschmutzung der Wasserfauna, der Arbeitsschutz während der Bauarbeiten (Gesundheits- und Sicherheitsrisiken), die Lärmbelästigung (Gesundheits- und Sicherheitsrisiko für die anliegenden Gemeinden), die Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen und die Bevölkerung während der Bauarbeiten. Um diesen Risiken zu begegnen, müssen geeignete und gezielte Minderungsmaßnahmen ("mitigation measures") ergriffen werden. Im Rahmen des Projekts müssen alle Minderungsmaßnahmen in einem standortspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementplan ("Environmental and Social Management Plan" (ESMP)) definiert und formalisiert werden, einschließlich eines Plans zur Einbeziehung der Interessengruppen ("Stakeholder Engagement Plan" (SEP)) und eines Beschwerdemechanismus ("Grievance Redress Mechanism" (GRM)) für die Arbeitnehmer und andere interessierte/betroffene Personen, sowie bei Bedarf durch Erstellung eines Plans zur Lebensunterhaltssicherung (Livelihood Restoration Plan). Die Umsetzung des ESMP wird durchgehend überwacht und der KfW gemeldet. Das projektdurchführende Ministerium muss die Umsetzung der relevanten ESMP-Anforderungen sicherstellen. Die Umsetzung der definierten USV-Schutzinstrumente (einschließlich ESMP, SEP, GRM) muss von einem qualifizierten Durchführungsberater (IC) unterstützt werden.
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