Verbesserung der Überlebenschancen und der Entwicklung von Kindern, Phase II
Die aufeinander aufbauenden Phasen II und III des Programms "Verbesserung der Überlebenschancen und der Entwicklung von Kindern III" sind in das Landesprogramm von UNICEF eingebettet, das die Verbesserung der Mutter- und Kindergesundheit zum Ziel hat. Spezieller Fokus liegt auf den Bereichen reproduktive Gesundheit (selbstbestimmte Familienplanung, Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, betreute Geburten, HIV/AIDS), Ernährung (Prävention und Behandlung von Unterernährung) und WASH (Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen und verbessertes Hygieneverhalten).
Die Maßnahmen sind auf die Sicherstellung der Basisgesundheitsversorgung in den Gesundheitseinrichtungen im Projektgebiet ausgerichtet und tragen dazu bei, die Nut-zung von Gesundheitsdienstleistungen zu steigern und gesundheitsbezogenes Verhal-ten der Bevölkerung zu fördern. Die Aktivitäten umfassen kleinere Rehabilitierungsmaß-nahmen, die Beschaffung und Bereitstellung essenzieller Medikamente und Ausstattung von Gesundheitseinrichtungen. Daneben werden Aufklärungsmaßnahmen in Schulen und Gemeinden sowie die Fortbildung von Gesundheitspersonal, Lehrern und Multiplika-toren durchgeführt. Zur direkten Zielgruppe gehören Kinder unter fünf Jahren, Grund-schulkinder, Jugendliche sowie schwangere und stillende Frauen. Eine Stärkung der relevanten dezentralisierten Behörden und Dienstleister soll durch verbesserte Monito-ringinstrumente erreicht werden. Zusätzlich zu den drei Projektdistrikten der beiden ers-ten Phasen Mao, Moussoro und Bokoro wird in Phase III das Vorhaben auch im Distrikt Mongo der Region Guéra implementiert. Finanzierungsempfänger und Träger des Vor-habens ist UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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