Verbesserung der Qualität im Grundbildungsbereich
Die jordanische Schulinfrastruktur ist durch anhaltend hohes Bevölkerungswachstum sowie den hohen Flüchtlingszustrom stark überlastet und weist außerdem strukturelle Defizite auf, die durch die Überlastung weiter verschärft werden. Ziel des Vorhabens ist es, dass die zusätzliche Schulinfrastruktur durch die Zielgruppe genutzt wird und sich dadurch deren Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung und damit auch ihre Lebensbedingungen verbessern. Ziel des Vorhabens ist es, den gleichberechtigten Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung durch die Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur zu verbessern. Durch darüber hinausgehende flankierende Maßnahmen in den drei für Schulinfrastruktur relevanten Phasen (1) Schulbauplanung, (2) Implementierung und (3) Instandhaltung soll die Qualität der Grund- und Sekundarbildung an öffentlichen Schulen zudem weiter gestärkt werden. Des Weiteren soll eine Projektmanagement-Unit (PMU) für die deutschen Schulbauprojekte beim jordanischen Ministry of Education (MoE) aufgebaut werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Begründet durch die geplanten Baumaßnahmen wird das Gesamtprojekt in die Kategorie B eingestuft, das heißt es bestehen überschaubare, potenzielle negative Auswirkungen oder Risiken, die in der Regel auf den Standort des Vorhabens begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sind. Die nationalen und internationalen Vorgaben werden in einem Environmental and Social Management Plan (ESMP) zusammengeführt. Im ESMP werden die spezifischen Risiken identifiziert und Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zum Schutz geplant. Für die konkrete Maßnahme sind im Wesentlichen Risiken des Baustellenbetriebs zu erwarten. Diese sind unter anderem Arbeitssicherheit, Absicherung der Baustelle und Zufahrt, Umweltbeeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Bauabfälle, sowie mögliche Beeinträchtigungen der Anwohner. Ebenfalls festgelegt werden Mechanismen zur Überwachung, Durchsetzung, Dokumentation sowie Meldung von Vorfällen und Beschwerden. Das Vorgehen baut auf den Erfahrungen der vorangehenden Schulbauprogramme I und II auf. Qualifizierte Grundstücke befinden sich in Staatsbesitz wodurch Landnahme ausgeschlossen ist. Aufgrund der Grundstücksgröße und des in der Regel urbanen Kontextes werden Beeinträchtigungen der Biodiversität und des kulturellen Erbes nicht erwartet. Risiken der Landnahme, Biodiversität und des kulturellen Erbes werden im Rahmen der Standortauswahl nochmals geprüft und durch Disqualifizierung betroffener Standorte ausgeschlossen. Im Rahmen der weiteren Planung und Ausführung wird der Projektträger mit dem Durchführungsconsultant individuelle Environmental and Social Impact Assessments (ESIA) durchführen und ESMP für die einzelnen Standorte erstellen. Der entwickelte ESMP wird Teil der Ausschreibung, die Umsetzung wird durch den Träger und den Durchführungsconsultant überwacht und durchgesetzt.
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