Verbesserte WASH-Einrichtungen in Rohingya-Camps und Gastgemeinden, Phase II

Das Vorhaben wird in Cox Bazar, Bangladesch umgesetzt. Zielgruppe sind Rohingya, die in den Flüchtlingscamps in Cox Bazar leben, sowie die Bevölkerung der aufnehmenden Gemeinden. Es werden insgesamt 10,7 Mio. Euro aus Mitteln der Übergangshilfe bereitgestellt. Empfänger und Träger der Maßnahme ist UNICEF. Im Rahmen des Vorhabens soll die Sanitär und Abfallinfrastruktur gestärkt werden. Es sind drei Komponenten vorgesehen: (i) Betrieb und Ausbau der Wasserinfrastruktur; (ii) Betrieb und Ausbau der Sanitärinfrastruktur und des Abfallmanagements und (iii) Durchführung von Sensibilisierungs- und Hygienemaßnahmen und Ausgabe von Hygieneartikeln. In allen Komponenten sollen die Bedürfnisse von Frauen sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität in der Planung, der Umsetzung und dem Betrieb der Infrastruktur besonders berücksichtigt werden. Die Laufzeit des Vorhaben beträgt drei Jahre.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Ziel des Vorhabens ist der gerechte und inklusive Zugang zu einer Grundversorgung mit Wasser und zu einer adäquaten Sanitärversorgung für alle Mitglieder der Zielgruppe und die bewusste Anwendung von adäquaten Hygienepraktiken durch diese. Hierfür soll die Sanitär- und Abfallinfrastruktur mit drei Komponenten unter diesem Vorhaben gestärkt werden: (i) Betrieb und Ausbau der Wasserinfrastruktur; (ii) Betrieb und Ausbau der Sanitärinfrastruktur und des Abfallmanagements und (iii) Durchführung von Sensibilisierungs- und Hygienemaßnahmen sowie die Ausgabe von Hygieneartikeln. In allen Komponenten sollen die Bedürfnisse von Frauen sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität in der Planung, der Umsetzung und dem Betrieb der Infrastruktur besonders berücksichtigt werden. Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet, mit moderaten Umwelt- und Sozial (U&S) Risiken. Für die zwei unter dem Projekt geplanten Komponenten ergeben sich vorrangig baubedingte Umwelt- und Sozialrisiken, z.B. Lärm- und Staubentwicklung, Anfall von Abfällen und der unbeabsichtigten Verunreinigung der Umwelt durch diese sowie mögliche soziale Auswirkungen hinsichtlich der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Auch Risiken im Zusammenhang mit durch den Klimawandel verursachten Naturkatastrophen müssen bei der Projektkonzeption berücksichtigt werden. Im Rahmen laufender Projekte hat UNICEF bereits entsprechende Instrumente eingeführt, die im Rahmen der Standard Operation Procedures (SOP) der UNICEF/KfW-Partnerschaft erstellt wurden. Um den erwarteten Risiken zu begegnen, wurde UNICEF gebeten, einen programmspezifischen Managementrahmen (ESMF) zu erstellen, um die allgemeinen Schutzanforderungen für die Projektaktivitäten zu straffen und dabei die Anforderungen der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie, die Sozial- und Umweltstandards von UNICEF und andere technische Anforderungen zu berücksichtigen, die speziell für das Rohingya Refugee Response entwickelt wurden. Standort- und interventionsspezifische Minderungsmaßnahmen werden in den ESMP aufgenommen (einschließlich GBV/SEA/SH-Prävention, Verhaltenskodizes, Arbeitsmanagementverfahren usw.), der Teil der Verträge und Schulungen für die Durchführungspartner sein wird. UNICEF wird sicherstellen, dass das Projekt in Übereinstimmung mit allen relevanten nationalen Rechtsvorschriften und den oben genannten Bewertungsmaßstäben vorbereitet und durchgeführt wird. Dazu zählt auch die Überprüfung der Einhaltung der genannten Umwelt- und Sozialstandards und der entsprechenden Umwelt- und Sozialmanagementpläne durch regelmäßiges Monitoring der Leistungen der Implementierungspartner und Bauunternehmen, einschließlich regelmäßiger Besuche auf den Baustellen und in den Einrichtungen sowie der Identifizierung ggf. neuer, zuvor nicht identifizierter Risiken. Die Monitoringergebnisse sowie ggf. erforderliche Korrekturmaßnahmen werden in die regelmäßige Berichterstattung an die KfW integriert. Ein Environmental and Social Commitment Plan (ESCP) wurde erstellt und mit UNICEF vereinbart, in dem die wichtigsten erforderlichen Maßnahmen und Aktionen sowie der entsprechende zeitliche Rahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der geltenden Umwelt-, Sozialstandards für die Umsetzung des Projektes festgelegt sind. Es wird erwartet, dass das ESCP von UNICEF umgesetzt und seine Umsetzung im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung an die KfW berichtet wird. Das ESCP wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in Abstimmung zwischen KfW und UNICEF geändert.

Land / Region / Institution Bangladesch
Nummer 57455
Schwerpunkt Sonstige
Sektor 15180 - Überwindung der Gewalt gg. Frauen u. Mädch.
USV-Kategorie B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 10,7 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner UNITED NATIONS CHILDREN'S FUND
Zuständige Abteilung Nahost, Afghanistan und Pakistan

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