Unterstützung des Transitionsprozesses in Tschad (UNDP - Korbfinanzierung)
Angesichts der fragilen Situation des Tschad und der begrenzten Kapazitäten der staatlichen Institutionen unterstützt die Entwicklungsorganisation der Vereinten Nationen (UNDP) das Land in der Umsetzung eines glaubwürdigen, inklusiven und friedlichen Transitionsprozesses und hat eine Korbfinanzierung aufgesetzt, über die verschiedene Geber die Begleitung dieses Prozesses finanzieren können. Der deutsche Beitrag, der über die KfW in den Korb eingezahlt werden soll, beläuft sich auf 5 Mio. Euro.
Alle über die Korbfinanzierung zu finanzierenden Aktivitäten und Maßnahmen werden direkt von UNDP umgesetzt und sind den 3 Komponenten des Vorhabens zugeordnet: (1.) die Unterstützung eines inklusiven nationalen Dialogs, die Ausarbeitung einer neuen Verfassung, sowie die Organisation und Durchführung eines Referendums über die Verfassung und nationaler Präsidentschafts- und Parlamentswahlen; (2.) die Einbindung von bewaffneten oppositionellen Gruppen in den Dialogprozess, Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der Ex-Kombattanten; und (3.) die Einbindung und Stärkung der Zivilgesellschaft, insbesondere von Frauen, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und anderen marginalisierten Gruppen, u.a. durch Subventionen für zivilgesellschaftliche Organisationen und die Stärkung der Medien, um angemessen über den Transitionsprozess zu berichten.
Die Gesamtkosten der notwendigen Unterstützungsmaßnahmen betragen nach Schätzungen von UNDP 67,8 Mio. US-Dollar. UNDP selbst trägt zur Finanzierung des Korbes bei. Andere Geber haben bereits angekündigt, den Transitionsprozess im Tschad über den Korb durch UNDP unterstützen zu wollen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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