Unterstützung des nationalen Programms zur Kleinbewässerung
Kernproblem:
Geringe landwirtschaftliche Produktivität verbunden mit einer starken Degradation der genutzten Flächen, steigenden Produktionskosten (Betriebsmittel und Kraftstoffe) und negativen Auswirkungen des Klimawandels sind die strukturellen Probleme. Zusätzliche externe Schocks wie COVID 19 oder die internationale Ernährungskrise infolge des Ukrainekrieges bedrohen die Ernährungssicherheit der malischen Bevölkerung.
Modulziel:
Die Ernährungssituation der ländlichen Bevölkerung ist durch eine erhöhte und gerechte Nutzung des Bewässerungspotenzials und durch eine nachhaltige, ressourcenschonende Bewirtschaftung
verbessert.
Wesentliche Outputs:
1. Bau und Rehabilitierung von Anlagen zur Wasserrückhaltung und Kleinbewässerung; Errichtung von Infrastruktur für die Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Maßnahmen des Boden- und Wasserschutzes;
2. Konsolidierung und Inwertsetzung der zwischen 2020 und 2022 in den Regionen Gao und Ménaka durchgeführten Baumaßnahmen;
3. Sicherung der nachhaltigen und partizipativen Verwaltung und Instandhaltung der Infrastruktur durch die Nutzer;
4. Verbesserung der agrarökologischen Wirtschaftsweise, der landwirtschaftlichen Produktivität und der Ernährungspraktiken;
5. Stärkung der Kapazitäten der Akteure beim Management und der Einhegung von Umwelt- und Sozialrisiken.
Zielgruppe:
Ca. 50.000 Personen, vor allem Kleinbauernfamilien und Kleinunternehmer im Agrarsektor, mit einem expliziten Fokus auf Frauen und junge Menschen.
Land / Region / Ort:
Die Regionen Mopti und Timbuktu.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Es wurden Risiken im Bereich Umwelt sowie Sozial- und Arbeitssicherheit identifiziert. Da sich diese Auswirkungen voraussichtlich auf den Bereich des direkten Projektgebietes beschränken und in den meisten Fällen reversibel sind, können sie auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren gemindert werden. Die konkreten Minderungsmaßnahmen werden mit Hilfe von projekt- bzw. standortspezifischen Umwelt- und Sozialmangementplänen umgesetzt und überwacht. Da es sich um ein offenes Programm handelt, bei dem die Einzelmaßnahmen und genauen Projektstandorte erst im Laufe der Durchführung ausgewählt und konkretisiert werden, wurde ein Umweltrahmenplan (Cadre de Gestion Environnementale et Sociale - CGES) erstellt. Der CGES berücksichtigt sowohl nationale als auch die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank (ESS) und gibt das prinzipielle Vorgehen bei den Subprojekten (Standorten) bzw. den Maßnahmen vor. Er enthält eine Beschreibung des Beteiligungsprozesses (Cadre d'Engagement des Parties Prenantes - CEPP), einen Beschwerdemechanismus (Mechanisme des plaintes) für Bevölkerung und Arbeiter sowie einen generischen Umwelt- und Sozialmanagementplan (Plan de Gestion Environnementale et Sociale - PGES), der für die einzelnen Standorte spezifisch angepasst wird. Neben dem Landwirtschaftsministerium ist auch das Umweltministerium an der Auswahl der Projektstandorte beteiligt. Dadurch wird sichergestellt, dass keine - aus Umwelt- und Naturschutzaspekten - besonders schützenswerten Flächen für das Programm genutzt werden. Während der Durchführung wird vor Auswahl und Konkretisierung für jedes Einzelprojekt (Projektstandort) eine Risikoklassifizierung (Screening) durchgeführt, auf Basis derer entschieden wird, ob gemäß nationaler Gesetzgebung und/oder Weltbankstandards eine projektspezifische Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie (Etude d'Impact Environnemental et Social - EIES) zu erstellen ist. Umwelt- und Sozialmanagementpläne Für jedes Einzelprojekt (Projektstandort bzw. Gemeinde) werden standortspezifische PGES (Plan de Gestion Environnementale et Sociale) erstellt. Diese beinhalten geeignete Minderungs-,Überwachungs- und institutionelle Maßnahmen, um nachteilige Umwelt- und Sozialauswirkungen während der gesamten Programmlaufzeit auf ein akzeptables Maß zu begrenzen und eventuell nicht vermeidbare Auswirkungen zu kompensieren. Der Projektträger ist für die Erstellung und Umsetzung der PGES verantwortlich. Betroffenenbeteiligungsprozesse Im Rahmen der Projektvorbereitung bzw. der Weiterentwicklung des Vorhabens werden ebenfalls die Betroffenen informiert, angehört und beteiligt. Die entsprechenden Betroffenengruppen und die geplante Form der Beteiligung jeder Gruppe werden in einem Stakeholder Engagement Plan festgehalten. Außerdem wird der Träger dazu verpflichtet, einen programmspezifischen, transparenten, zugänglichen und kulturell angepassten Beschwerdemechanismus für Arbeiter und andere vom Programm betroffene Personen (z.B. Anlieger) einzurichten, der internationalen Standards gerecht wird.
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