Unterstützung des MoSD bei der Umsetzung von Makani Dienstleistungen
Jordanien beherbergt etwa 396.000 syrische Geflüchtete. Zu einem großen Teil leben diese nicht nur in Flüchtlingscamps und informellen Zeltsiedlungen, sondern in jordanischen Gemeinden. Der jordanische Staat ist finanziell nicht ausreichend in der Lage, den großen Bedarf sozialer Dienstleistungen für vulnerable jordanischer und geflüchteter Kinder und Jugendliche ausreichend zu decken, was Risiken wie Schulabbruch, Kinderarbeit, Armutszunahme und soziale Spannungen mit sich bringt. Auch auf dem Arbeitsmarkt haben Geflüchtete aufgrund eingeschränkter Arbeitsgenehmigungen schlechte Chancen.
Das Ziel des Makani-Ansatzes, der von UNICEF entwickelt wurde, ist die Stärkung der Resilienz und sozialen Kohäsion vulnerabler jordanischer und geflüchteter Kinder und Jugendlicher durch die langfristige Verbesserung ihrer Bildungschancen, sozialen Fähigkeiten und psychosozialen Gesundheit. Dadurch soll auch ein Beitrag zum sozialen Zusammenhalt zwischen Jordaniern und Geflüchteten geleistet werden.
Die Finanzierung dieses FZ-Moduls soll dem Betrieb von mindestens 30 Makani-Zentren in aufnehmenden Gemeinden zugeordnet werden. Die direkte Zielgruppe des FZ-Vorhabens umfasst jordanische und geflüchtete Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und Sorgeberechtige in vulnerablen Lebenslagen in aufnehmenden jordanischen Gemeinden. Indirekt profitieren zudem syrische Geflüchtete und vulnerable Jordanierinnen und Jordanier, die in den Makani-Zentren etwa als Hilfskräfte beschäftigt werden.
Die Umsetzung erfolgt initial durch UNICEF, mit geplanter Übergabe an das jordanische Ministry of Social Development (MoSD), das durch das Vorhaben auch in seinen Kompetenzen zur eigenständigen Durchführung des Ansatzes unterstützt wird.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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