Unterstützung des Klimareformprogramms II
Die marokkanische Bevölkerung, insbesondere die ländliche, sozial schwache und weibliche Bevölkerung, zeigt sich vulnerabel gegenüber den Folgen des Klimawandels, der durch ein kohlenstoffintensives Wirtschaften Marokkos zusätzlich verstärkt wird.
Ziel des Vorhabens ist es, die institutionellen und strukturellen Reformbestrebungen der marokkanischen Regierung in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Über das FZ-Modul sollen entsprechende Reformprozesse unterstützt und beschleunigt sowie der Privatsektor stärker beim Klimaschutz eingespannt werden. Dafür verfolgt das FZ-Modul einen multisektoralen Ansatz.
Das Vorhaben ist als Reformfinanzierung konzipiert. Die zentralen klimapolitischen Reformbestrebungen der marokkanischen Regierung wurden in einer Reformmatrix strukturiert. Die Reformmatrix ist mehrphasig aufgebaut und erlaubt es, Reformprozesse mittelfristig zu begleiten. Die Reformmatrix umfasst Beiträge aus den Bereichen Finanzen, Wasser und Energie. Die Reformmaßnahmen sind in zwei Säulen organisiert. Säule 1 umfasst Maßnahmen zum Klimamainstreaming, um Klimathemen stärker in öffentliche Prozesse zu integrieren und eine grüne Finanzmarktarchitektur zu entwickeln. Säule 2 der Reformmatrix beinhaltet sektorpolitische Maßnahmen, mit denen die Resilienz der Wassersektors gegenüber der Klimawandel gestärkt und die Energiewende beschleunigt werden sollen.
Projektträger ist das Wirtschafts- und Finanzministerium Marokkos. Die Umsetzung der Reformmaßnahmen verantworten die jeweils federführenden Sektorministerien. Die unmittelbare Zielgruppe bilden zunächst die marokkanischen Ministerien sowie die ihnen nachgelagerten Behörden, die an der Umsetzung der Reformen beteiligt sind. Indirekt profitiert jedoch die gesamte marokkanische Bevölkerung von einer stärkeren Resilienz gegenüber dem Klimawandel sowie von Wachstumsimpulsen durch die stärkere Beteiligung der Privatwirtschaft am Klimaschutz.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B+" (erhebliches Risiko) eingeordnet. Insgesamt sind bei dem Vorhaben positive Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel des Landes zu erwarten. Bedingt durch die sektoralen Reformen und deren Risikofelder, ist aber nicht gänzlich auszuschließen, dass im Zuge der Umsetzung der Reformen nicht-intendierte negative Sozial- und Umweltauswirkungen auftreten können. Die erwarteten Risiken sind in der ersten Phase des Klimareformprogramms (2024) moderat und weitgehend vorhersehbar. Im Anschluss an die Reformfinanzierung kann es jedoch zu erheblichen Risiken kommen, welche sich insbesondere auf die eingeschränkte Nutzung von Wasserressourcen durch vulnerable Bevölkerungsgruppen, Tarifanpassungen/-erhöhungen im Wassersektor sowie Umwelt- und Sozialrisiken im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energie beziehen. Gemäß den Anforderungen der KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie und den darin aufgeführten Prüfungsanforderungen für Policy Based Loans wird eine Prüfung der Umwelt- und Sozialaspekte auf der Systemebene durchgeführt (Environmental and Social Policy Assessment - ESPA). Diese Studie wird im Rahmen der ersten Reformfinanzierungsphase erstellt und dient der Identifizierung von potenziellen U&S-Risiken, die aus der Umsetzung der in der Politikmatrix aufgeführten Reformen im Wasser- und Energiesektor resultieren können. Etwaige Lücken zwischen den nationalen Bestimmungen und der KfW-Nachhaltigkeitsleitlinie, die in der ESPA-Studie identifiziert werden, sollen vorrangig durch den politischen Dialog gelöst werden. Die KfW wird zudem bei einigen Maßnahmen der Reformmatrix, die v. a. auf die Unterstützung der Umsetzung der Reformen abzielen, explizit auf die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialstandards achten. Bei allen unterstützten Maßnahmen wird auf Transparenz, eine angemessene Stakeholder-Beteiligung sowie auf das Vorhandensein eines funktionsfähigen Beschwerdemechanismus geachtet.
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