Unterstützung der Reformen im jordanischen Bildungssektor - DPL Reformzyklus Phase II (Sektorbudgetfinanzierung)
Die deutsche Bundesregierung beabsichtigt, Reformprozesse im jordanischen Bildungswesen durch ein entwicklungspolitisches Darlehen (DPL) an die jordanische Regierung, vertreten durch das Ministerium für Planung und internationale Zusammenarbeit (MoPIC), zu unterstützen. Die Reformagenda wird sich vor allem auf das Facility Management auf drei Ebenen konzentrieren: 1) Politik, 2) Schulverwaltung und 3) Schulen. Basierend auf definierten Triggern/Indikatoren, die vom jordanischen Bildungsministerium (MoE) umzusetzen sind, wird das Darlehen dem Finanzministerium im Rahmen einer Budgethilfe zur Verfügung gestellt. Auszahlungen erfolgen erst nach Umsetzung der vereinbarten Trigger und Systemverbesserungen. Parallel zum DPL sollen die Reformprozesse mit einem Schulbaudarlehen im Zusammenspiel mit der Einrichtung einer Project Management Unit (PMU) unterstützt werden. Diese Vorhaben schließt an die erste Phase des DPL an und bildet somit die Folgephase.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben "Unterstützung von Reformen im jordanischen Bildungssektor (Development Policy Loan)", BMZ-Nr. 2019 68 957, zielt auf die systematische Verbesserung von Facility Management an öffentlichen Schulen Jordaniens ab. Dabei sollen auf Grundlage einer Reformmatrix Budgets, Prozesse und Kapazitäten innerhalb des jordanischen Bildungsministeriums sowie auf regionaler Ebene und auf Schulebene, gestärkt werden Hauptmaßnahme und Begleitmaßnahme ("Unterstützung der Reformen im jordanischen Bildungssektor - Reform- und Kapazitätsunterstützung (BM)", BMZ-Nr. 2019 70 490) sind eng verknüpft mit einem Schulbaudarlehen ("Unterstützung der Reformen im jordanischen Bildungssektor - Schulbau", BMZ-Nr. 2019 69 021), das auf den Reformen im jordanischen Bildungssektor aufbauen soll. Ein Reformschritt der Reformmatrix (Trigger 8) betrifft die Anfertigung von Unterhaltskonzepten, mit deren Implementierung moderate Umwelt- und Arbeitsbedingungsrisiken einhergehen können. Überdies sollen in einem weiteren Reformschritt (Trigger C) Sensibilisierungskampagnen konzipiert und durchgeführt werden. Hierbei soll auf ausreichend Stakeholder Engagement geachtet werden. Aus diesen beiden Gründen wird das Vorhaben als Kategorie B (USVP: B) eingestuft. Es bestehen überschaubare, potenziell geringe negative Auswirkungen oder Risiken, die auf den Definitionsbereich der beiden Reformschritte begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sowie zeitlich begrenzt sind. Für die beiden Reformschritte sind, abhängig von ihrer Ausarbeitung, im Wesentlichen Risiken der Arbeitssicherheit und -bedingungen sowie Risiken mangelnder Partizipationsmöglichkeiten (Stakeholder Engagement) zu erwarten.
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