Unterstützung der Reform der AU-Kommission (Korbfinanzierung)
Das Vorhaben unterstützt die Kommission der Afrikanischen Union (AUC) und damit die bedeutendste pan-afrikanische Organisation. Eine starke AU verbessert die Rahmenbedingungen für die nachhaltige Entwicklung des Kontinents und stärkt die Mitgliedstaaten darin, den ökonomischen, demographischen und klimatischen Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu begegnen. Die Stärkung der Kommission der Afrikanischen Union ist dabei essentiell für die Weiterentwicklung der AU und die Umsetzung ihrer politischen Agenda.
Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zu den AUC-Reformanstrengungen und zur Etablierung eines ergebnisorientierten Finanzierungsmechanismus zu leisten. Über letzteren soll die AUC bei der effektiven und effizienten Umsetzung der in einer gemeinsamen Matrix vereinbarten und auf der mittelfristigen Planung (MTP) der AUC basierenden Aufgaben unterstützt werden.
Die Mittel des FZ-Vorhabens werden in einen Finanzierungskorb bei der AUC eingezahlt, aus dem die AUC die Umsetzung von Maßnahmen/Aktivitäten aus insgesamt 11 verschiedenen Abteilungen finanziert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Stärkung der noch verbesserungsbedürftigen Verwaltungs- und Steuerungskapazitäten bzw. der Leistungsfähigkeit der AUC.
Die Zusammenarbeit wird stärker systematisiert, über die Nutzung der AUC-Verfahren wird die institutionelle Konsolidierung unterstützt, Planungssysteme und das Finanzmanagement der AUC werden weiter gestärkt. Das Vorhaben trägt dazu bei, die Beiträge der Entwicklungspartner zu harmonisieren, deren Fragmentierung entgegenzuwirken und bisher dadurch verursachte Verfahrensineffizienzen zu reduzieren.
Der geplante FZ-Beitrag beläuft sich auf 11 Mio. EUR. Weitere Geber beabsichtigen, sich ab dem Jahr 2020 zu beteiligen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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