Unterstützung der libyschen COVID-19-Impfkampagne II (Perspektiven für Binnenflüchtlinge und Migranten, Phase V)
Aufgrund des anhaltenden Bürgerkriegs war Libyen bereits vor der COVID-19 Pandemie mit erheblichen humanitären Herausforderungen bei der Grundversorgung und dem Kinderschutz konfrontiert. Der bewaffnete Konflikt ging und geht einher mit einer massiven Binnenvertreibung, flankiert von erheblichen Menschenrechtsverletzungen wie sexuelle Gewalt und Zwangsrekrutierung durch bewaffnete Gruppen. Die COVID-19 Pandemie in Libyen führt zu erheblichen, zusätzlichen Herausforderungen für das Gesundheitssystem.
Das Vorhaben setzt die Unterstützung der nationalen Impfkampagne Libyens fort. Dabei stärkt es zunächst das Gesundheitssystem zur Bereitstellung von Impfangeboten und fördert den Ausbau von Kapazitäten bei Basisgesundheitsleistungen in Unterstützung des Gesundheitsministeriums. Darüber hinaus werden Kapazitäten im Land für die Koordination und Durchführung von Impfkampagnen, einschließlich der Qualitätssicherungsmaßnahmen gestärkt. Des Weiteren wird die Akzeptanz von Impfstoffen und die Schaffung von Nachfrage durch Risikokommunikation und Mobilisierung von Gemeinden erhöht.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Typische Umweltauswirkungen, die im Rahmen der Bau- und Rehabilitierungsmaßnahmen des Projekts an Einzelstandorten zu erwarten sind, betreffen z.B. die Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, sowie mögliche weitere Auswirkungen wie Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Anwohner, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Obwohl diese Auswirkungen voraussichtlich auf den Bereich der direkten Gebiete der Bau- und Rehabilitierungsmaßnahmen von Einzelstandorten beschränken und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Diese werden mit Hilfe eines projektspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementplans oder einem Umwelt- und sozialen Verhaltenskodex umgesetzt und überwacht, dies beinhaltet auch die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Projekt betroffene oder interessierte Menschen.
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