Unterstützung der beruflichen Bildung II
Das Vorhaben umfasst Umbau und Ausstattung bis zu acht bestehender multisektoraler Berufsbildungseinrichtungen in Usbekistan. Die zunehmende Diversifizierung der Wirtschaft, die fortschreitende wirtschaftliche Öffnung des Landes und die damit verbundene Orientierung an internationalen Standards führt zu einem signifikanten Bedarf an qualifizierten Fachkräften, der durch das derzeitige Arbeitskräfteangebot und Berufsbildungssystem nicht abgedeckt werden kann. Das Ziel ist die Etablierung einer praxisorientierten Berufsausbildung in der usbekischen Bildungslandschaft mit Fokus auf Wachstumsbranchen. Die Zielgruppe des Vorhabens sind junge Menschen in Usbekistan mit besonderem Fokus auf die ländliche Bevölkerung und Frauen. Als Träger verantwortlich für die Umsetzung ist das Ministry of Higher Education, Science and Innovation (MHESI).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" (moderates Risiko) eingestuft und könnte potenzielle negative Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Umwelt und soziale Belange mit sich bringen, die in der Regel reversibel und lokal begrenzt sind und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen gemindert werden können. Typische potenzielle Umwelt- und Sozialauswirkungen, die während der Umsetzung des Vorhabens zu erwarten sind, betreffen z.B. die Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen, sowie die Verschmutzung von Wasserressourcen usw. Darüber hinaus werden aufgrund des potenziellen Vorhandenseins von gefährlichen Baumaterialien, einschließlich asbesthaltiger Materialien, potenzielle Auswirkungen auf Arbeitskräfte, Gemeinden und die Umwelt erwartet. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Anwohnende, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Grunderwerb, physische oder wirtschaftliche Umsiedlung oder Verlust von Lebensgrundlagen sind nicht zu erwarten. Obwohl diese Auswirkungen lokal beschränkt und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Diese werden mit Hilfe standortspezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplänen (Environmental and Social Management Plan - ESMP) umgesetzt und überwacht. Diese beinhalten über die Minderungsmaßnahmen während der Bauarbeiten hinaus auch die Einbeziehung von Interessengruppen und die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeitskräfte und andere vom Projekt betroffene oder interessierte Menschen sowie Maßnahmen für das ordnungsgemäße Management asbest-haltiger und anderer gefährlicher Materialien. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen während des Baus liegt beim Projektträger und dem/den Bauunternehmen.
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