UNRWA Unterstützung kurzfristiger Beschäftigung und Rehabilitierung von Infrastruktur Programm, Phase 1 (STEP1)
Die Lebenssituation der Bevölkerung im Westjordanland ist von wiederholt aufflammenden Konflikten und der angespannten sozio-ökonomische Lage geprägt, welche sich seit Herbst 2023 kontinuierlich verschlechtert. Das ÜH-Vorhaben soll der hohen und steigenden Arbeitslosigkeit unter den Palästina-Flüchtlingen entgegengenwirken und leistet damit einen Beitrag zur Stabilisierung der Lebensgrundlage der kurzfristig Beschäftigten (Cash for Work) und ihrer Familien. Die kurzfristig Beschäftigten werden in UNRWA-Einrichtungen sowie für die Instandhaltung von sozialer UNRWA-Infrastruktur eingesetzt werden, die Rehabilitierung sozialer UNRWA-Infrastruktur (z.B. an Schulen) wird durch lokale Unternehmen umgesetzt. Dies trägt zur Aufrechterhaltung wichtiger UNRWA Basisdienstleistungen für Palästina-Flüchtlinge bei, darüber hinaus wird der lokale Privatsektor unterstützt werden.
Das Projektziel ist die Stärkung der Resilienz von Palästina-Flüchtlingen im Westjordanland durch die Schaffung von temporären Einkommensmöglichkeiten und arbeitsbegleitenden Trainingsmaßnahmen (prim. Ziel) sowie die Aufrechterhaltung des Zugangs zu sozialen Basisdienstleistungen (sek. Ziel).
Die Zielgruppe des Vorhabens sind vulnerable Palästina-Flüchtlinge im arbeitsfähigen Alter. Insgesamt sollen 6.600 Personen eine temporäre Beschäftigung erhalten (Cash for Work). Mindestens 30% der Begünstigten sind Frauen (rd. 2000), welche in sich spezifischen Trainingsmaßnahmen zusätzlich relevante Kompetenzen für den Arbeitsmarkt aneignen. Darüber hinaus werden TVET-Absolventinnen und Absolventen im Rahmen des Vorhabens erste wertvolle Arbeitserfahrung sammeln. Neben der direkten Zielgruppe der Beschäftigten profitieren auch die Nutzer der instandgesetzten und rehabilitierten Infrastruktur (ca. 540.000 - Doppelzählungen können nicht ausgeschlossen werden).
Das von der Übergangshilfe finanzierte Vorhaben wird über UNRWA im Westjordanland umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell leicht moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Auswahl, Planung, Umsetzung sowie Abnahme der Maßnahmen erfolgen in enger Koordination mit der UNRWA Infrastrukturabteilung sowie den für den jeweiligen Standort relevanten Akteuren (z.B. Schulmanagement). Typische Umweltauswirkungen, die während der Bauphase des Projekts zu erwarten sind, betreffen z.B. Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Anwohner sowie Benutzer der Einrichtungen die rehabilitiert werden (z.B. Schülerinnen und Schüler an Schulen), und Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Obwohl sich diese Auswirkungen voraussichtlich auf den Bereich des jeweiligen direkten Projektgebietes beschränken und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren, d.h. auf standortspezifische Risikobewertungen aufbauend werden Umwelt- und Sozialmanagementpläne für die einzelnen Projektkomponenten erstellt und als verpflichtender Bestandteil in Bauverträge aufgenommen und während der Umsetzung überwacht. Die palästinensischen Flüchtlinge sind die Hauptbegünstigten des Projekts und sie sind an den beschäftigungsfördernden Maßnahmen des Projekts beteiligt. UNRWA verfügt über einen etablierten Beschwerdemechanismus im Einsatzfeld Westjordanland (WBFO), der auch für dieses Vorhaben angewandt wird.
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