UNRWA Stabilisierung und Basisversorgung im Kontext der Corona-Krise, Phase IV (Digi3)
Die Folgen der Covid-Pandemie, sowie die anhaltenden Konflikte und kriegerischen Auseinandersetzungen in der Nahostregion stellen das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) und seine Gesundheits- und Bildungseinrichtungen vor schwierige Herausforderungen und wesentlich verschlechterte Bedingungen bei der Ausführung des Mandats. UNRWA hat seit 2021 einen umfassenden Transformationsprozess zur Modernisierung des Hilfswerks und zur Stärkung seiner digitalen Basisdienstleistungen lanciert und 2022 seine 4-jährige Digitalisierungsstrategie verabschiedet.
Die FZ (Finanzielle Zusammenarbeit) unterstützt die Umsetzung dieser Strategie mit dem Ziel der Sicherstellung und des verbesserten Zugangs sowie der qualitativ verbesserten und effizienteren Bereitstellung von Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen während und nach der Corona-Pandemie, welche auf die Bedürfnisse der Palästina-Flüchtlinge zugeschnitten sind.
Die vierte Phase des FZ-Vorhabens führt die Komponenten der Vorgängerphasen fort: (1) Einführung zusätzlicher Funktionalitäten für die unter Phase I finanzierte UNRWA Gesundheitssoftware (kurz: "EMR"), eine Machbarkeitsstudie für die Integration des EMR mit Gesundheitssystemen der Gastgeberländer sowie Fortführung der Hardware-Investitionen (Geräte und Internet) in ausgewählten UNRWA-Gesundheitszentren. (2) Finanzierung von kapazitätsstärkenden Maßnahmen für die Umsetzung der sog. ICT4E-Strategie im Bildungsprogramm (UNRWA Strategy on Information and Communication Technologies for Education, kurz: "ICT4E") sowie Fortführung der Hardware-Investitionen (Geräte und Internet) in ausgewählten UNRWA-Schulen.
Projektträger ist UNRWA. Das Vorhaben soll in allen fünf UNRWA-Einsatzgebieten ("Fields") umgesetzt werden (Libanon, Jordanien, Syrien, der Gazastreifen und das Westjordanland [einschl. Ostjerusalem]).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Aktivitäten des Projekts sind die wichtigsten zu erwartenden E&S-Risiken und -Auswirkungen mit der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, der persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere im Rahmen der kleineren baulichen Veränderungen an Schulen bzgl. der Installation von IT-Equipment und entsprechenden Lagerungsorten, sowie der Schutzmaßnahmen für die Schülerinnen und Schüler an den jeweiligen Schulen, verbunden. In Anbetracht der oben genannten potenziellen Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken wird das Projekt gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Kategorie "B" eingestuft. Dies bedeutet, dass das Projekt potenziell mäßige bis geringe negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen hat. Das Projekt steht in Einklang mit der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie, die die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank, die allgemeinen und sektorspezifischen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien der Weltbankgruppe sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umfasst. Spezifische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards werden mit dem Projektpartner (UNRWA) vereinbart und regelmäßig überwacht, inklusive der Umsetzung eines projektspezifischen Beschwerdemechanismus und Stakeholder Engagement Plans.
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