UNRWA Stabilisierung und Basisversorgung im Kontext der Corona-Krise
Die israelisch-arabischen Kriege seit 1948 führten zur Vertreibung einer großen Anzahl an Palästinensern. Rd. 2,5 Mio. in den Palästinensischen Gebieten lebende Menschen sind als Flüchtlinge bei UNRWA registriert, etwa ein Drittel von ihnen leben in Flüchtlingslagern. In Jordanien sind es rd. 2,4 Mio. Menschen. In den Palästinensischen Gebieten beeinträchtigen die israelische Besatzung und wiederholte Gewalt-Eskalationen erheblich den Zugang zu medizinischer Versorgung und Schulbildung palästinensischer Flüchtlinge. Die Ausbreitung des Coronavirus seit Anfang 2020 hatte weitere negative Folgen für das bereits strukturell überlastete Gesundheitssystem. Insbesondere im Gazastreifen führen umfangreiche Beschränkungen des Waren- und Personenverkehrs, regelmäßigen Stromausfälle und fehlende finanziellen Mittel in den letzten Jahren zu verheerenden Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Qualität von Gesundheitsleistungen.
Ziel des Vorhabens ist, den Zugang zu medizinischer Basisversorgung sowie Schulbildung für Palästina-Flüchtlinge im Gazastreifen, im Westjordanland und in Jordanien, die von multidimensionaler Armut betroffen sind, während und nach der Corona-Pandemie aufrechtzuerhalten. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung der Resilienz von Palästina-Flüchtlingen sowie zur Reduzierung des Konfliktpotenzials, das sich aufgrund der prekären sozioökonomischen Lage und des sehr hohen Drucks auf Ressourcen und Dienstleistungen innerhalb der Lager und für die dort lebenden Flüchtlinge ergibt, geleistet werden.
Durch die Finanzierung von medizinischem Fachpersonal in UNRWA Gesundheitszentren sowie Lehrpersonal in UNRWA Schulen werden indirekt Flüchtlingen in Gaza, im Westjordanland und in Jordanien von der Maßnahme profitieren. Da UNRWA Mitarbeiter ganz überwiegend selbst Palästina-Flüchtlinge sind, leistet die Fortführung der Gehaltszahlungen während und nach der Corona-Krise gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung der Zielgruppe.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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