UNRWA Stabilisierung und Basisversorgung im Kontext der Corona-Krise
Ziel des Vorhabens ist Sicherstellung und verbesserter Zugang sowie qualitativ verbesserte und effizientere Bereitstellung von Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen während und nach der Corona-Pandemie, welche auf die Bedürfnisse der Palästina-Flüchtlinge zugeschnitten sind.
Projektträger ist das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA).
Die dritte Phase des FZ-Vorhaben führt die Komponenten der Phase I fort: (1) Die Beschaffung und Lancierung eines neuen Gesundheitsmanagement-Informationssystems (Software) inkl. eines Change Management Prozesses sowie (2) die Weiterentwicklung eines interaktiven Online-Lernsystems in Ergänzung zu einer Erweiterung des Zugangs zu Internet und Technologie (Hardware). Das neue Gesundheitssystem soll stufenweise in allen fünf UNRWA-Zielregionen ("Fields") ausgerollt werden. Die Hardware im Bereich der Bildungskomponente soll unter dieser Phase an ausgewählten UNRWA-Schulen im Libanon und im Westjordanland zur Verfügung gestellt werden. Neu-hinzukommende, zusätzliche Maßnahmen unter Phase III sind die Finanzierung von Stromquellen über Solarsystemen in ausgewählten UNRWA-Schulen im Libanon sowie für UNRWA-Gesundheitszentren in Jordanien, Libanon und im Westjordanland, sowie die Finanzierung von Schulungsmaßnahmen des Gesundheitspersonals im Bereich Gender-Based-Violence (GBV).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Aktivitäten des Projekts, insbesondere derjenigen, die mit der Installation von Solarsystemen zusammenhängen, sind die wichtigsten zu erwartenden E&S-Risiken und -Auswirkungen mit der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, der Arbeit in der Höhe, der persönlichen Schutzausrüstung, dem geplanten Bau der Solarmodule auf wirtschaftlich genutztem Land und dem Umgang mit gefährlichen Abfällen, die aus den Solarbatterien stammen (im Falle von sog. off-grid-solutions), verbunden. In Anbetracht der oben genannten potenziellen Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken wird das Projekt gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Kategorie "B" eingestuft. Dies bedeutet, dass das Projekt potenziell mäßige bis geringe negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen hat. Das Projekt steht in Einklang mit der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie, die die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank, die allgemeinen und sektorspezifischen Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien der Weltbankgruppe sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umfasst. Spezifische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Umwelt-, Sozial-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards werden mit dem Projektpartner (UNRWA) vereinbart und regelmäßig überwacht, inklusive der Umsetzung eines projektspezifischen Beschwerdemechanismus und Stakeholder Engagement Plans.
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