UNRWA Nachhaltiges Management und ressourceneffiziente Transformation (SMART)
UNRWA Einrichtungen sind weitgehend von fossilen Energieträgern abhängig, teilweise auch von der Stromerzeugung über Dieselgeneratoren - verbunden mit einem hohen CO2-Fußabdruck. Gleichzeitig haben viele soziale Einrichtungen von UNRWA keine stabile Stromversorgung.
Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung von UNRWA bei der Transformation zu einem nachhaltigeren und ressourceneffizienteren Management der Organisation. Dies umfasst zunächst den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien mit entsprechender Reduzierung des CO2 Abdrucks und Einsparungen von Betriebskosten durch reduzierte Stromkosten. Indirekt wird dadurch zu einer stabileren und verbesserten Bereitstellung von Dienstleistungen für palästinensische Flüchtlinge in den verschiedenen UNRWA Einrichtungen beigetragen.
Mittelbare Zielgruppen sind Palästina-Flüchtlinge in der Region, die auf die nachhaltige Sicherstellung der UNRWA-Dienstleistungen angewiesen sind. Unmittelbar profitieren UNRWA Einrichtungen in den einzelnen Fields (Schulen, Krankenhäuser, Büros u.a.), in welchen Investitionen getätigt werden. Träger des Vorhabens ist UNRWA.
Die wesentlichen Maßnahmen umfassen:
- Installation von rd. 70 PV Anlagen auf UNRWA Einrichtungen in Jordanien, Gaza, Westjordanland, Libanon und Syrien
- Erhebung einer Baseline des bisherigen Energieverbrauchs in UNRWA Einrichtungen
- Aufbau eines Energie-Informationssystems
- Schulungen zu Themen der erneuerbaren Energie, Energieeffizienz, und andere relevante Themen für eine ressourceneffiziente Transformation von UNRWA
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wird aufgrund der geplanten kleinen Infrastrukturmaßnahmen in die USVP-Kategorie B eingestuft. Es bestehen überschaubare, potenziell geringe negative Auswirkungen oder Risiken, die in der Regel auf den Standort des Vorhabens begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sowie zeitlich begrenzt sind. Bezüglich Prüfung und Monitoring von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsrisiken kommen die einschlägigen UNRWA-Regularien zur Anwendung. Dazu zählt u.a. auch die Richtlinie für das Umwelt- und Sozialmanagement (ESMF) von UNRWA. Außerdem wird mit Vertragsabschluss ein "Environmental and Social Commitment Plan (ESCP)" vereinbart, welcher die geltenden USV Standards der KfW (bzw. die ESS der Weltbank) operationalisiert. Dies beinhaltet die Erstellung und Umsetzung eines "Environmental and Social Management Plan (ESMP)" für das Vorhaben. UNRWA wird die Umsetzung überwachen und durchsetzen. UNRWA wird einen Beschwerdemechanismus einrichten und umsetzen und die Einbeziehung von Interessengruppen in seine Aktivitäten einführen.
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