UNRWA Digitale Transformation und Basisversorgung, Phase II (DigiT2)
Die israelisch-arabischen Kriege seit 1948 führten zur Vertreibung einer großen Anzahl an Palästinensern. Rd. 912.000 im Westjordanland lebende Menschen sind als Flüchtlinge bei UNRWA registriert, etwa ein Viertel von ihnen leben in Flüchtlingscamps. In Jordanien sind es rd. 2,4 Mio. Menschen (davon leben 18 % in den offiziellen Camps). Die israelische Besatzung und wiederholte Gewalt-Eskalationen im Westjordanland, die in 2025 weiter zugenommen haben, beeinträchtigen erheblich den Zugang zu medizinischer Versorgung und Schulbildung palästinensischer Flüchtlinge.
Ziel des Vorhabens ist, den Zugang zu medizinischer Basisversorgung sowie Schulbildung für Palästina-Flüchtlinge im Westjordanland und in Jordanien, die von prekären Lebensbedingungen und multidimensionaler Armut betroffen sind, im Jahr 2025 aufrechtzuerhalten. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung der Resilienz von Palästina-Flüchtlingen sowie zur Reduzierung des Konfliktpotenzials, das sich aufgrund der prekären sozioökonomischen Lage und des sehr hohen Drucks auf Ressourcen und Dienstleistungen innerhalb der Lager und für die dort lebenden Flüchtlinge ergibt, geleistet werden.
Durch die Finanzierung von medizinischem Fachpersonal in UNRWA Gesundheitszentren im Westjordanland sowie Lehrpersonal in UNRWA Schulen im Westjordanland und Jordanien werden unmittelbar die Mitarbeitenden sowie mittelbar Flüchtlinge (PatientInnen und SchülerInnen) im Westjordanland und in Jordanien von der Maßnahme profitieren. Da UNRWA Mitarbeitende überwiegend selbst Palästina-Flüchtlinge sind, leistet die Fortführung der Gehaltszahlungen gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung der Zielgruppe.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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