UNRWA Beschäftigungsförderung und Infrastruktur in Gaza, Phase II
Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der Resilienz palästinensischer Flüchtlinge durch die Schaffung von temporären Einkommensmöglichkeiten und die Heranführung an den Arbeitsmarkt (primäres Ziel) sowie die Aufrechterhaltung des Zugangs zu sozialen Basisdienstleistungen (sekundäres Ziel). Das Vorhaben leistet damit einen Beitrag zur Stabilisierung der Lebensgrundlage der Arbeiter und Arbeiterinnen und ihrer Familien, die im Kontext der Covid-19 Pandemie erneut erschüttert wird. Weiterhin trägt das Vorhaben durch Investitionen in die Infrastruktur und arbeitsbegleitende Trainingsmaßnahmen mittelfristig zur Anpassung der Begünstigten an den Krisenkontext im Gazastreifen bei.
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 24 Monaten, beginnend im Januar 2021. Für das Vorhaben wird ein FZ-Beitrag in Höhe von EUR 10 Mio. aus dem Titel der Übergangshilfe bereitgestellt.
Die Zielgruppe des Vorhabens sind palästinensische Flüchtlinge im arbeitsfähigen Alter (18-65 Jahre) (direkte Zielgruppe). Dabei sollen durch entsprechende Auswahlkriterien besonders arme Flüchtlinge berücksichtigt werden. Insgesamt sollen 5.370 Personen eine temporäre Beschäftigung erhalten. Mindestens 1.830 der Begünstigten sind Frauen. Die besondere Berücksichtigung von Universitätsabsolventen, die im Rahmen des Vorhabens arbeitsbegleitende Trainingsmaßnahmen absolvieren, zielt auf ihre Heranführung an den Arbeitsmarkt ab. Neben der direkten Zielgruppe der Beschäftigten profitieren durch das Vorhaben auch deren Familienmitglieder (insgesamt ca. 32.000 Personen), sowie die Nutzer der rehabilitierten Infrastruktur. Insgesamt beläuft sich die voraussichtliche Zahl der direkt und indirekt Begünstigten auf ca. 52.000 Flüchtlinge. Doppelzählungen können dabei nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell leicht moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Auswahl, Planung, Umsetzung sowie Abnahme der Maßnahmen erfolgen in enger Koordination mit der UNRWA Infrastrukturabteilung sowie den für den jeweiligen Standort relevanten Akteuren (z.B. Schulmanagement). Typische Umweltauswirkungen, die während der Bauphase des Projekts zu erwarten sind, betreffen z.B. Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Anwohner sowie Benutzer der Einrichtungen die rehabilitiert werden (z.B. Schülerinnen und Schüler an Schulen), und Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Obwohl sich diese Auswirkungen voraussichtlich auf den Bereich des jeweiligen direkten Projektgebietes beschränken und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren, d.h. auf standortspezifische Risikobewertungen aufbauend werden Umwelt- und Sozialmanagementpläne für die einzelnen Projektkomponenten erstellt und als verpflichtender Bestandteil in Bauverträge aufgenommen und während der Umsetzung überwacht. Die palästinensischen Flüchtlinge sind die Hauptbegünstigten des Projekts und sie sind an den beschäftigungsfördernden Maßnahmen des Projekts beteiligt. UNRWA in Gaza verfügt über einen etablierten Beschwerdemechanismus, der auch für dieses Vorhaben angewandt wird.
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