UNOPS Infrastrukturförderung Anbar - LIRA II
Die Zielsetzung dieses ÜH-Vorhabens ist die Stärkung der Resilienzfähigkeit der von Flucht betroffenen Bevölkerung durch Sanierung von kommunaler Basisinfrastruktur, Instandsetzung von Wohnraum und verbessertem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Auch in der zweiten Phase dieses ÜH-Vorhabens werden die entsprechenden Maßnahmen in ländlichen und peri-urbanen Regionen der Provinz Anbar und zusätzlich im Distrikt Sinjar der Provinz Ninewa umgesetzt. Die wichtigsten Hilfsmaßnahmen konzentrieren sich auf die Reparatur und Instandsetzung von beschädigtem Wohnraum (875 Wohneinheiten), die Instandsetzung kommunaler Infrastruktur wie Wasser-/ Abwassersysteme und Pumpstationen (12), Sanierung kommunaler Straßen (3 km) sowie die Installation von solarbetriebener Straßenbeleuchtung (700). Auch bei Wasserpumpen, die ersetzt werden müssen, werden solarbetriebene Pumpen eingesetzt. Des Weiteren werden lokale Verwaltungsmitarbeiter, Angehörige der Zielkommunen, Dorfälteste oder auch Mitglieder lokaler NGO's hinsichtlich wichtiger Fertigkeiten für die Instandsetzung und Wartung der zur Verfügung gestellten Technik unterrichtet (Photovoltaiksysteme). Zusätzlich wird die Bevölkerung der Zielkommunen für relevante Aspekte des Umweltschutzes und Nachhaltigkeit sensibilisiert. Das Vorhaben ist auf 4 Jahre angelegt (48 Monate), wobei das letzte Jahr die Gewährleistungsphase der instandgesetzten Infrastruktur darstellt.
Das Gesamtvolumen dieser zweiten Phase beläuft sich auf 20 Mio. EUR.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben LIRA II bildet eine Erweiterung des laufenden Vorhabens LIRA I (47427/202118669), das über einen Zeitraum von 48 Monaten durch UNOPS umgesetzt wird. LIRA II zielt auf Sanierungsmaßnahmen kriegsbeschädigter Unterkünfte (WDS - War Damaged Shelters) und die Bereitstellung von dezentralen Dienstleistungen inklusive Straßen- und Sanitärnetze (z.B. Abwassersysteme und Bewässerungskanäle). Schwerpunkt der Aktivitäten im Vorhaben liegt auf der Rehabilitation und Sanierung von WDS Kategorie III Unterkünften, worunter Wohninfrastrukturen mit erheblichen strukturellen Schäden zu verstehen sind, die umfangreiche Reparaturmaßnahmen erfordern. Zugute kommen sollen die Projektmaßnahmen der Bevölkerung in den Gouvernoraten Anbar, das einen immensen Rehabilitierungsbedarf aufweist sowie Diyala und Ninawa, die erhöhten Rehabilitierungsbedarf verzeichnen. Basierend auf den Projektaktivitäten und -standorten wird ein moderates Umwelt- und Sozialrisiko (E&S - environmental and social risk) erwartet (E&S-Kategorie B). Für die geplanten Infrastrukturarbeiten mit Rehabilitätsschwerpunkt wird von standortabhängigen und umkehrbaren Umwelt- und Sozialrisiken ausgegangen, die hauptsächlich die Bereiche Gesundheit (einschließlich der Übertragung von COVID-19) und Arbeitsschutz (OHS - Occupation Health and Safety) betreffen. Darüber hinaus werden soziale Risiken in Form von Verhaltensdiskrepanzen der Auftragnehmer erwartet. Die Prävention von sexueller Belästigung und anderen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Sicherstellung eines gleichwertigen Zugangs zu Projektleistungen finden daher für dieses Vorhaben besondere Berücksichtigung. Umweltrisiken werden als gering/mäßig und gekoppelt an eine erhöhte Standortabhängigkeit eingestuft. Zu den Risiken zählen Staub und Abfall, die durch ordnungsgemäße Planung, Konstruktion, Betrieb und Wartung mitigiert werden können. Zur Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards wurde in Phase I ein Environmental and Social Management Framework (ESMF) entwickelt, das gleichermaßen für Phase II Geltung findet. Dieses skizziert die Ausgangslage und wichtigsten Umwelt- und Sozialverträglichkeitsrisiken hinsichtlich der geplanten Projektaktivitäten in Phase I und II. Darüber hinaus sind darin geplante Arbeitsverfahren, Prinzipien des Stakeholder Engagement sowie der Mitigation von Beschwerdemechanismus definiert. Auf Subprojektebene werden zudem Umwelt- und Sozialverträglichkeitsscreenings gemäß der ESMF definierten Kriterien durchgeführt und entsprechende standortspezifische Schutzinstrumente (z.B. Environmental and Social Management Plan oder Environmental and Social Code of Practice) umgesetzt. Die Umwelt- und Sozialverträglichkeitsanforderungen des Vorhabens werden in einem Environmental and Social Commitment Plan (ESCP) definiert. Dieser dient dem Monitoring von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsmaßnahmen während der gesamten Projektlaufzeit.
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