UNICEF Syrien, Bildung und Kinderschutz, Phase VI

Kernproblem:
Angesichts 11 Millionen notleidender Menschen, davon 4,7 Millionen Kindern, ist die fortwährende Unterstützung der Gebergemeinschaft unabdingbar. Um zu vermeiden, dass Kinder und Jugendliche aufgrund des Fehlens von Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie geeigneten psychologischen Betreuungsmöglichkeiten in einen Teufelskreis aus Gewalt, Vertreibung und Chancenlosigkeit gera-ten, haben die UN im Oktober 2013 eine Strategie speziell zum Schutz von Kindern in der Syrienkrise, die sog. "No-Lost-Generation" Initiative (NLG) ins Leben gerufen. Die Kernelemente dieses regionalen Ansatzes umfassen Zugang zu Bildung und Ausbildung, Verbesserung des Kinderschutzes und Bereitstellung von Betreuungs-angeboten für Kinder und Jugendliche.

Modulziel:
Das Ziel der KWI/ÜH-Finanzierung ist die Resilienzstärkung vulnerabler Kinder und Jugendlicher durch verbesserten Zugang zu Kinderschutzmaßnahmen, schulischer Infrastruktur und non-formaler Bil-dung sowie Weiterbildungsangeboten für Heranwachsende. Die Zielgruppe sind vulnerable syrische Kinder und Jugendliche, insbesondere solche mit unterbrochener Schulbildung und/oder mit physischen und psychischen Herausforderungen.

Wesentliche Outputs:
Zugang zu kinderfreundlichen Schul- und temporären Unterrichtsräumen sowie non-formale Schulbildung
Zugang zu non-formalen Weiterbildungsangeboten sowie Life Skills Trainings für Kinder und Jugendliche
Zugang zu Kinderschutz- und Gewaltpräventionsmaß-nahmen und psychosozialen Betreuungsangeboten

Zielgruppe:
Syrische Kinder und Jugendliche, insbesondere solche mit unterbrochener Schulbildung und/oder mit physischen und psychischen Herausforderungen

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie 1 in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell leicht moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Das bedeutet, dass potenzielle negative Auswirkungen überschaubar, in der Regel auf den spezifischen Standort der jeweiligen Einzelmaßnahme begrenzt und durch relativ einfache Gegenmaßnahmen zu mindern sind. Eine vertiefte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung ist erforderlich. So-bald die konkreten Standorte und Baumaßnahmen feststehen, ist für die Einzelvorhaben seitens UNICEF ein standortspezifisches Risikoassessment durchzuführen. USVP-Relevanz besitzen nur die im Vorhaben vorgesehenen leichten Rehabilitierungs- und Umbaumaß-nahmen an innerstädtischen Gebäuden. Die typischen Risiken der geplanten Maßnahmen liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, Sicherheit von Anwohnern sowie dem Management der Baustelle. Nach derzeitigem Kenntnisstand können potenziell moderate negative Auswirkungen und Risiken auf Anwohner*innen und Arbeiter*innen während der Bauarbeiten nicht ausgeschlossen werden. Diese sollten aber mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeid -, minder bzw. bewältigbar sein. Mögliche Umwelt und Sozialrisiken können Sicherheit und Gesundheitsrisiken für Arbeiter*innen beinhalten (beispielsweise bei Arbeiten mit schwerem Gerät, dem Arbeiten in Höhen bzw. dem Arbeiten mit Ge-fahren und Schadstoffen). Darüber hinaus sind Sicherheit und Gesundheitsrisiken für Anwohner*innen und Schuler*innen zu beachten (beispielsweise Baustellenzugang und Sicherheit, Konflikte mit Arbeitern, Bauverkehr, Lärm, Staub, Vibrationen). Hinzukommt, dass in Folge des militärischen Konfliktes und verschärft durch die Covid 19 Pandemie die Zahl der Kinderarbeiter zugenommen hat. Diese Gemengelage ist mit gewissen Reputationsrisiken im Zusammenhang einer möglicherweise illegalen Beschäftigung von Minderjährigen bei den geplanten Baumaßnahmen verbunden. In Anbetracht oben genannter moderaten Risiken ist eine Einstufung in die Risikokategorie B plausibel. Allerdings muss hervorgehoben werden, dass Gefahrenstoffen und Explosion -/Brandgefahren im Zusammenhang mit Kampfmittelrückständen und Fundmunition (UXO, IED) in ganz Syrien aktuell eine signifikante Bedrohung für die Sicherheit und das Leben der Menschen darstellen.

Land / Region / Institution Arabische Republik Syrien
Nummer 47694
Schwerpunkt Friedensentwicklung und Krisenprävention
Sektor 11220 - Grundschulbildung
USV-Kategorie B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 12 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner UNITED NATIONS CHILDREN'S FUND (UNICEF) NY CASHIERS
Zuständige Abteilung Nahost, Afghanistan und Pakistan

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