UNICEF Syrien: Bildung und Kinderschutz Phase II
Die vorliegende KWI-Maßnahme ist Bestandteil der No-Lost-Generation Initiative (NLG) von UNICEF, die der Verbesserung des Zugangs zu Bildungsangeboten und psychosozialen Behandlungsangeboten und deren Qualität für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 24 Jahren dient. Damit sollen die Lebensbedingungen von syrischen Flüchtlingen und einheimischer Bevölkerung in den Gastländern bzw. in den aufnehmenden Gemeinden verbessert und das Entstehen einer verlorenen Generation verhindert werden. Die geprüfte Maßnahme knüpft inhaltlich an das Vorhaben UNICEF Syrien, Stärkung der Resilienz, Bildung und Kinderschutz an (BMZ Nr.: 2016 188 26). Die Einzelmaßnahmen leisten Beiträge zur Verbesserung des Zugangs zum formalen Schulunterricht sowie zu informellen Bildungsangeboten außerhalb des Schulsystems für Kinder und Heranwachsende. Hinzu kommen Kinderhilfsmaßnahmen und psychosoziale Angebote für Kinder und Jugendliche.
Die Maßnahmen umfassen die Rehabilitierung von Schulen und Klassenzimmern, die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterialien, die Bereitstellung von psychosozialer Betreuung, die Einrichtung von Kinderschutzzentren, die Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen sowie die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern mit Behinderungen.
Das Vorhaben hat eine Laufzeit von voraussichtlich 18 Monaten.
Mit der Umsetzung der Maßnahme soll UNICEF beauftragt werden und stellt in diesem Fall sowohl den Empfänger als auch Projektträger der Maßnahme dar.
Die hier vorgeschlagene Folgephase II soll durch KWI-Mittel iHv. bis zu 8 Mio. EUR finanziert werden. Die Maßnahmen sollen im Laufe des Jahres 2017 beginnen und bis Ende 2018 abgeschlossen werden. Die Auszahlung an UNICEF soll in zwei Tranchen erfolgen, wobei die erste Tranche über 5 Mio. EUR in 2017 direkt nach Vertragsschluss und die zweite Tranche über 3 Mio. EUR in 2018 ausgezahlt werden soll.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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