"UNICEF Syrien - Bildung und Kinderschutz, Phase V"
Kernproblem:
Im mittlerweile zehnten Jahr des Syrienkrieges bleiben die humanitären und sozialen Probleme des Landes sehr groß. Angesichts 11 Millionen notleidender Menschen, davon 4,7 Millionen Kindern, ist die fortwährende Unterstützung der Gebergemeinschaft unabdingbar. Um zu vermeiden, dass Kinder und Jugendliche aufgrund des Fehlens von Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie geeigneten psychologischen Betreuungsmöglichkeiten in einen Teufelskreis aus Gewalt, Vertreibung und Chancenlosigkeit gera-ten, haben die UN im Oktober 2013 eine Strategie speziell zum Schutz von Kindern in der Syrienkrise, die sog. "No-Lost-Generation" Initiative (NLG) ins Leben gerufen. Die Kernelemente dieses regionalen Ansatzes umfassen Zugang zu Bildung und Ausbildung, Verbesserung des Kinderschutzes und Bereitstellung von Betreuungs-angeboten für Kinder und Jugendliche.
Modulziel:
Das Ziel der KWI/ÜH-Finanzierung ist die Resilienzstärkung vulnerabler Kinder und Jugendlicher durch verbesserten Zugang zu Kinderschutzmaßnahmen, schulischer Infrastruktur und non-formaler Bil-dung sowie Weiterbildungsangeboten für Heranwachsende. Die Zielgruppe sind vulnerable syrische Kinder und Jugendliche, insbesondere solche mit unterbrochener Schulbildung und/oder mit physischen und psychischen Herausforderungen.
Wesentliche Outputs:
Zugang zu kinderfreundlichen Schul- und temporären Unterrichtsräumen sowie non-formale Schulbildung
Zugang zu non-formalen Weiterbildungsangeboten sowie Life Skills Trainings für Kinder und Jugendliche
Zugang zu Kinderschutz- und Gewaltpräventionsmaß-nahmen und psychosozialen Betreuungsangeboten
Zielgruppe:
Syrische Kinder und Jugendliche, insbesondere solche mit unterbrochener Schulbildung und/oder mit physischen und psychischen Herausforderungen
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die vorliegende Phase der Vorhabens UNICEF Syrien Bildung und Kinderschutz wurde hinsichtlich der Umwelt- und Sozialverträglichkeit wie bereits Phase IV und in Abweichung zu den vorherigen Phasen in die Risikokategorie B eingestuft. Das bedeutet, dass potenzielle negative Auswirkungen überschaubar, in der Regel auf den spezifischen Standort der jeweiligen Einzelmaßnahme begrenzt und durch relativ einfache Gegenmaßnahmen zu mindern sind. Die abweichende Einstufung basiert auf der in Phase IV vorgenommenen Neubewertung dieses Vorhabentyps, wonach Vorhaben, bei denen Werkzeuge zum Einsatz kommen und (auch geringe) bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, künftig in der Risikokategorie B einzustufen sind. USVP-Relevanz besitzen nur die im Vorhaben vorgesehenen leichten Rehabilitierungs- und Umbaumaßnahmen an innerstädtischen Gebäuden. Die typischen Risiken der geplanten Maß-nahmen liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, Sicherheit von Anwoh-nern sowie dem Management der Baustelle. Eine vertiefte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Sobald die konkreten Standorte und Baumaßnahmen feststehen, ist für die Einzelvorhaben seitens UNICEF ein standortspezifisches Risikoassessment durchzuführen.
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