UNICEF, Soziale Sicherung für Mütter und Kinder (1.000-Tage-Programm), Phase VI
Das Vorhaben bietet schwangeren Frauen, stillenden Müttern und ihren Babys ein Sicherungsnetz während der Schwangerschaft und der ersten Lebensjahre der Kinder. Die Lage vulnerabler Bevölkerungsgruppen im Sudan, insb. Frauen und Kleinkinder, ist äußerst angespannt. Der Zugang zu essenziellen Gesundheits- und Ernährungsdiensten hat sich im Zuge mehrfacher politischer Umbrüche in den letzten Jahren verschlechtert. Über die Hälfte der Bevölkerung ist von akuter Ernährungsunsicherheit und Armut betroffen.
Im Rahmen des Vorhabens erhalten schwangere und stillende Frauen und Mütter von Kleinkindern unter zwei Jahren regelmäßige, bedingungslose Geldtransfers. Die Frauen werden dabei unterstützt, eigene Bankkonten zu eröffnen, um die Zahlungen zu empfangen und dadurch in ihrer finanziellen Autonomie gestärkt. Angebunden an lokale Gesundheitszentren können sie begleitend an Müttergruppen, Terminen mit Hebammen und bewusstseinsbildenden Veranstaltungen für sich und ihre Familien teilnehmen. So wird relevantes Wissen zur Ernährung während der Schwangerschaft und für Kleinkinder, zum Stillen, oder zur Familienplanung vermittelt, die Frauen kommen miteinander in den Austausch und bekommen die für sie relevanten Gesundheitsdienste zur Vor- und Nachsorge nähergebracht. Durch die Kombination aus finanzieller Unterstützung und Wissen sollen die Familien in der für die Entwicklung des Kindes kritischen Phase unterstützt werden. Zusätzlich werden kleinere Investitionen in die Ausstattung und Einrichtungen der Gesundheitszentren getätigt, um das Dienstleistungsangebot zu verbessern. Ziel des Vorhabens ist es, schwangere Frauen und Kinder in den ersten 1.000 Tagen in die Lage zu versetzen, die Auswirkungen von verschiedenen Krisen durch eine verbesserte soziale Absicherung abzufedern.
Das Vorhaben wird durch UNICEF implementiert.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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