UNICEF Libanon WASH VI

Der öffentliche Wassersektor des Libanon befand sich bereits vor dem Zustrom syrischer Geflüchteter in die vulnerablen Aufnahmegemeinden in einem desolaten Zustand. Die Infrastruktur war und ist weiterhin in vielen Gemeinden dringend rehabilitierungs- und ausbaubedürftig. Wasserreservoirs und -netze sowie Abwasserleitungen fehlen teilweise noch, oder sie bedürfen der Rehabilitierung, um den gestiegenen Anforderungen durch die Flüchtlingskrise adäquat gerecht zu werden. Gleichzeitig mangelt es im Libanon insbesondere in Folge der anhaltenden schweren Wirtschafts- und Finanzkrise und der sozio-ökonomischen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie an Beschäftigungsmöglichkeiten für bedürftige Libanesen und nicht-Libanesen, was soziale Spannungen zwischen Libanesen selbst sowie zwischen ihnen und der Flüchtlingsbevölkerung verschärft.

Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung der Gesundheits- und Lebensbedingungen sowie die Schaffung positiver Beschäftigungs- und Einkommenseffekte für vulnerable libanesische und nicht-libanesische Bevölkerungsgruppen. Dies soll durch die arbeitsintensive Durchführung von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur i.S. der Just Transition erreicht werden. Dazu gehören auch dien Installation von Photovoltaik-Anlagen in der Trinkwasserversorgung.

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) als Implementierungspartner der KfW setzt Maßnahmen im gesamten Libanon um. Dazu gehören der Arbeitsintensive Bau von Quellfassungen, Trinkwasserreservoirs und Abwasserkanalisation. Dadurch können vulnerable Libanesen und Geflüchtete als Zielgruppe von verbesserter Wasser- und Abwasserinfrastruktur sowie von kurzfristigen Beschäftigungsangeboten profitieren.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Die USV-Vorprüfung ergab eine Einstufung des Vorhabens in die Kategorie B. Im Rahmen des WASH Programms im Libanon beabsichtigt UNICEF beschäftigungsintensive Maßnahmen zur Rehabilitierung- und Bau von Wasser- und Abwasserinfrastruktur in Flüchtlingsaufnahmegemeinden umzusetzen. Dies beinhaltet Bau/Rehabilitierung von Wasserreservoirs, Quellenerfassung und die Rehabilitierung/Verlegung von Trennkanalisation und Photovoltaikanlagen. Mögliche Risken für die Umwelt und Anwohner*innen bei den Bauarbeiten (insbesondere bei Bau von Reservoiren oder der Verlegung von Trennkanalisation) betreffen unter anderem z.B. Staubentwicklung, Baulärm, Bauverkehr, unsachgemäße Entsorgung von Bauabfällen, Belästigung von Anwohner*innen durch Gerüche, Bodenerosion (bei Räumungs- und Aushubarbeiten), Kontamination von Böden und Grundwasser (durch Leckagen von Baufahrzeugen oder Verschattungen von Benzin oder Öl etc) sowie bei Betrieb Übernutzung von Wasserressourcen. Besondere Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für Arbeiter*innen ergeben sich beispielsweise bei Tiefbauarbeiten (Aushubarbeiten für Kanäle) sowie dem Umgang mit bzw. der Entsorgung von gesundheitsgefährdenden Abfallstoffen, u.a. bei Grabensicherungsmaßnahmen, Arbeit in Baugruben, ggf. dem Austausch evtl. asbesthaltiger Rohrleitungen, und der Hygienesituation bei Arbeiten an Abwasserleitungen. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass z.B. bei dem Bau von Reservoiren oder der Trennkanalisationsverlegung (bzw. Rehabilitierung) in urbanen Gebieten (Beirut, Tripoli, Saida, Tyr) möglicherweise temporäre oder dauerhafte ökonomische oder physische Umsiedlung erforderlich sein könnten. Es gilt mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, dass Lärmbelastungen während Brut- und Laichzeiten (sollten Gewässer in der Nähe sein), Verunreinigungen durch unkontrollierte Versickerung von Schadstoffen in Grund- und Oberflächenwasser - bspw. durch Leckagen bei Bau- und Wartungsgeräten - sowie die nicht-umweltgerechte Entsorgung von Gefahrenstoffen (bspw. Asbest) vermieden werden. Für das Vorhaben sind die seit 01.01.2020 geltenden Standard Operation Procedures (SOP) für Partnerschaften von KfW und UNICEF anzuwenden. Zur Vermeidung und Bewältigung der hier beschriebenen Risiken gilt es weiterhin, sowohl die nationale Umwelt- und Sozialgesetzgebung und den vorgegebenen USVP Prozess einzuhalten als auch den relevanten Anforderungen der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie Folge zu leisten sowie die World Bank Environmental & Socials Standards anzuwenden. Es werden die UNICEF Guidance Dokumente zu WASH, Bildung und Kinderschutzmaßnahmen, inkl. Risk Communication and Community Engagement angewendet. Neben einem adäquaten Risikoscoping ist vor allem die Entwicklung entsprechender Management- und Monitoringmaßnahmen im Rahmen eines Environmental and Social Management and Monitoring Plans (ESMMP) vorgesehen. Die Bauunternehmen sind verpflichtet, die ESMMP entsprechend anzuwenden. Das Projekt setzt das bestehende Stakeholderengagement um. Weiterhin ist ein Beschwerdemechanismus auf Projektebene eingerichtet, der zugänglich, transparent und kulturell angemessen ist. Jeder Bauunternehmer muss einen Beschwerdemechanismus für die Arbeiter/innen einrichten.

Land / Region / Institution Libanon
Nummer 55394
Schwerpunkt Sonstige
Sektor 16020 - Beschäftigungsmöglichkeiten
USV-Kategorie B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 13 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner UNITED NATIONS CHILDREN'S FUND
Zuständige Abteilung Nahost, Afghanistan und Pakistan

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