UNICEF Libanon - Unterstützung des libanesischen Bildungsprogramms, (TREF), SJ 2024/25 (Phase II)
Die multiplen und sich verschärfenden Krisen im Libanon wirken sich negativ auf Bildungsangebot und -nachfrage aus. Die libanesische Regierung ist zunehmend nicht mehr in der Lage, soziale Basisdienstleistungen wie Bildung für die Menschen im Land bereitzustellen. Gleichzeitig steigen aufgrund der Wirtschaftskrise die (Opportunitäts-) Kosten für Bildung erheblich an, was zu negativen Coping-Strategien vieler Familien führt (z.B. Abmeldung oder vermehrtes Fernbleiben vom Schulunterricht) und die Nachfrage nach Bildung reduziert. Von diesen Entwicklungen sind insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen sowohl libanesischer als auch nicht-libanesischer Herkunft betroffen.
Ziel des Vorhabens ist es daher, die persönlichen und wirtschaftlichen Entwicklungschancen für Kinder im Libanon zu verbessern. Dies soll durch Verbesserungen im Bereich Zugang zu und Qualität von öffentlichen Bildungsangeboten erreicht werden. Die bereitgestellten Mittel sollen für die Finanzierung von Schulgebühren für libanesische und nicht-libanesische Kinder zu formaler Schulbildung im Schuljahr 2024/2025 verwendet werden
Dazu sollen in Zusammenarbeit mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und dem libanesischen Bildungsministerium (MEHE) die Schulgebühren vulnerabler Kinder (libanesisch und nicht-libanesisch) durch die Übergangshilfe-Maßnahme anteilig finanziert werden. Die Maßnahme wird dabei im Rahmen des sog. TREF (Transition and Resilience Education Fund) umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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