UNICEF Jordanien, Unterstützung des Bildungssektors durch syrische Flüchtlinge, Phase IV (SyrVol4)
Der andauernde Bürgerkrieg in Syrien hat zu einem Zustrom von Geflüchteten nach Jordanien geführt. Das Vorhaben unterstützt die Schaffung von Einkommen und Verbesserung der Lebensbedingungen syrischer Geflüchteter in Jordanien. Darüber hinaus leistet es einen Beitrag zur Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten von syrischen Flüchtlingskindern in das jordanische Schulwesen. Es ist davon auszugehen, dass bis auf weiteres keine Rückkehr der Geflüchteten nach Syrien möglich ist.
Übergeordnetes Ziel des SIGA BO NO Vorhabens (Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer, Beschäftigungsoffensive Nahost) ist es, Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und damit den sozialen Schutz syrischer Geflüchteter in Jordanien zu verbessern. Darüber hinaus soll die Qualität der Bildung an den Bildungsinstitutionen durch den Einsatz der syrischen Geflüchteten verbessert werden. Syrische Flüchtlingskinder sollen von verbesserten Lebensbedingungen und Zukunftsperspektiven durch die Unterstützung von Schulen und Kindergärten (in aufnehmenden Gemeinen und den Flüchtlingslagern Azraq und Za'atari) sowie Makani-Zentren seitens syrischer Freiwilliger profitieren. Dadurch wird die Entstehung einer "verlorenen Generation" vermieden.
Direkte Zielgruppe sind syrische Geflüchtete (ca. 635), welche das bestehende Lehr- und Schulpersonal in den Bildungsinstitutionen unterstützen werden sowie in den Makani-Zentren in verschiedenen Rollen Bildungsangebote unterstützen. Indirekte Zielgruppe sind syrische Flüchtlingskinder (rd. 103.000 Kinder in Schulen und 30.000 Kinder in Makani-Zentren). Durch einen Beitrag von 2,4 Mio. Euro soll die vierte Phase des SIGA Vorhabens "Unterstützung des Bildungssektors durch syrische Flüchtlinge" in Jordanien finanziert werden. Das SIGA Vorhaben wird vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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