UNICEF Jordanien, "Unterstützung des Bildungssektors durch syrische Flüchtlinge" (Phase II)
Der andauernde Bürgerkrieg in Syrien hat zu einem weiter anhaltenden Zustrom von Flüchtlingen nach Jordanien geführt. Das Vorhaben unterstützt die Schaffung von Einkommen und Verbesserung der Lebensbedingungen syrischer Flüchtlinge in Jordanien. Darüber hinaus leistet es einen Beitrag zur Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten von syrischen Flüchtlingskindern in das jordanische Schulwesen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Lage weiter verschärft und bis auf weiteres keine Rückkehr der Flüchtlinge nach Syrien möglich ist.
Durch einen Zuschuss über EUR 6,0 Mio. soll die zweite Phase des SI-Vorhabens "Unterstützung des Bildungssektors durch syrische Flüchtlinge" in Jordanien finanziert werden. Die SI-Maßnahme wird vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) umgesetzt. Übergeordnetes Ziel der SI-Maßnahme ist es, Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und damit den sozialen Schutz syrischer Flüchtlinge in Jordanien zu verbessern Darüber hinaus soll die Qualität der Bildung an den Bildungsinstitutionen durch den Einsatz der syrischen Flüchtlinge verbessert werden. Syrische Flüchtlingskinder sollen von verbesserten Lebensbedingungen und Zukunftsperspektiven durch die Unterstützung von Schulen, Jugend- und Makanizentren und Kindergärten seitens syrischer Freiwilliger profitieren. Dadurch wird die Entstehung einer "verlorenen Generation" vermieden. Direkte Zielgruppe sind syrische Flüchtlinge (ca. 1.000 Flüchtlinge pro Jahr), welche das bestehende Lehr- und Schulpersonal in den Bildungsinstitutionen unterstützen werden. Indirekte Zielgruppe sind syrische Flüchtlingskinder (rd. 80.000 Kinder in Schulen und 90.000 Kinder in Makani- und Jugendzentren jährlich über zwei Jahre).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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