UNICEF, Jordanien, NLG / Makani Center Phase VI
Die vorgesehene Finanzierung dient der Fortführung der deutschen Unterstützung der "No Lost Generation-Initiative" bzw. des UNICEF Bildungs- und Soziale Sicherung Programms in Jordanien. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der Resilienz und sozialer Kohäsion vulnerabler jordanischer und geflüchteter Kinder und Jugendlicher durch die langfristige Verbesserung ihrer Bildungschancen, sozialen Fähigkeiten und psychosozialen Gesundheit.
Die wirtschaftliche Situation Jordaniens hat sich weiter verschlechtert. Die Arbeitslosenquote stieg weiter an, besonders unter jungen Menschen. Vulnerable Jordanier und Jordanierinnen sowie die nach wie vor hohe Zahl der Geflüchteten in Jordanien sind besonders hart betroffen. Das jordanische Bildungssystem ist trotz massiver Anstrengungen weiterhin überlastet.
Um Kinderrechte zu stärken, Lerndefizite vulnerabler jordanischer und geflüchteter Kinder und Jugendliche zu mindern sowie soziale Kompetenzen zu stärken etablierte UNICEF landesweit sog. Makani-Zentren. Die in den Makani-Zentren angebotenen Leistungen umfassen frühkindliche Erziehungsangebote und psychosoziale Betreuung, Lernunterstützung und Kurse, die die Sozialkompetenz stärken sowie Trainings für Jugendliche für den Eintritt in das Berufsleben. Die Zielgruppe umfasst insgesamt ca. 60.101 in Jordanien lebende, bedürftige Kinder und Jugendliche und 18.626 Eltern (ca. 50 % Geflüchtete und 50 % Mädchen bzw. Frauen) in Flüchtlingslagern, in aufnehmenden Gemeinden sowie in informellen Zeltsiedlungen. Zusätzlich sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die die Nachhaltigkeit der Makani-Zentren stärken.
Eine Übergangsphase zur Überführung des Makani Ansatzes in das jordanische Ministerium für Soziale Entwicklung (MoSD) wird vorbereitet.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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