UNICEF Jordanien, NLG / Makani Center Phase V
Die vorgesehene Finanzierung dient der Fortführung der deutschen Unterstützung der "No Lost Generation-Initiative" bzw. des UNICEF Bildungs- und Soziale Sicherung Programms in Jordanien. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der Resilienz und sozialer Kohäsion vulnerabler jordanischer und geflüchteter Kinder und Jugendlicher durch die langfristige Verbesserung ihrer Bildungschancen, sozialen Fähigkeiten und psychosozialen Gesundheit.
Die wirtschaftliche Situation Jordaniens hat sich durch die COVID-19 Krise verschlechtert. Hinzu kommen die weltweiten wirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine. Die Arbeitslosenquote stieg im ersten Quartal 2021 stark an, besonders unter jungen Menschen. Vulnerable Jordanier und Jordanierinnen sowie die nach wie vor hohe Zahl der Geflüchteten in Jordanien sind besonders hart von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie betroffen. Das jordanische Bildungssystem ist trotz massiver Anstrengungen weiterhin überlastet.
Um Kinderrechte zu stärken, Lerndefizite vulnerabler jordanischer und geflüchteter Kinder und Jugendliche zu mindern sowie soziale Kompetenzen zu stärken etablierte UNICEF landesweit sog. Makani-Zentren, die teilweise von lokalen Nichtregierungsorganisationen betrieben werden. Mit dem Beitrag von 10 Mio. EUR unterstützt das Projekt die vollständige Finanzierung 32 dieser Zentren für einen Zeitraum von 12 Monaten (15 in Flüchtlingslagern, 17 in aufnehmenden Gemeinden) sowie Makani-Leistungen in 25 informellen Zeltsiedlungen. Die Zielgruppe umfasst ca. 32.000 in Jordanien lebende, bedürftige Kinder und Jugendliche (ca. 50 % Geflüchtete und 50 % Mädchen bzw. Frauen). Zusätzlich sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die die Nachhaltigkeit der Makani-Zentren stärken.
Das Vorhaben wird von UNICEF Jordanien umgesetzt. Das zuständige jordanische Ministerium für Soziale Entwicklung wird weiterhin gestärkt, mehr Verantwortung für den Makani-Ansatz zu übernehmen zu können.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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