UNDP Palästinensische Gebiete, Investitionsprogramm für Resilienz, Phase V (IPR V), VPT 1
Der Nahost-Konflikt hat sich durch den Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 und durch die folgende israelische Militäroperation im Gazastreifen signifikant verschärft. Die humanitäre und wirtschaftliche Lage der palästinensischen Bevölkerung ist katastrophal. Frauen sind von diesen Krisen in nahezu allen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Belangen besonders betroffen.
Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der Resilienz vulnerabler palästinensischer Gemeinden mit besonderem Fokus auf der Förderung von Frauen und der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dies umfasst die Verbesserung sozialer Infrastruktur, die Stärkung sozio-ökonomischer Dienstleistungen mit spezifischer Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen, Einkommensförderung sowie Empowerment von Frauen und Gender-Mainstreaming auf Gemeindeebene.
Die Maßnahmen gliedern sich in drei Outputs.
Output 1: Lokale Einrichtungen haben verbesserte Infrastruktur und Managementkapazitäten, um soziale, auf die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen ausgerichtete Dienstleistungen anzubieten.
Output 2: Unternehmen und Kooperativen, die von Frauen geführt werden oder Frauen fördern, haben gestärkte Kapazitäten zur Verbesserung ihrer Geschäftstätigkeit.
Output 3: Lokale Gemeinschaften haben gestärkte Kapazitäten für die Entwicklung und Umsetzung partizipativer und gender-transformativer Initiativen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts.
Dabei werden im Rahmen der von Deutschland unterstützten Beschäftigungsinitiative auch temporäre und längerfristige Beschäftigungen geschaffen.
Die Maßnahmen beschränken sich zunächst auf das Westjordanland, insbesondere C-Gebiete und Ost-Jerusalem. Im Gazastreifen sollen Projektaktivitäten in Abstimmung mit dem BMZ wieder aufgenommen werden, sobald die Situation dies ermöglicht.
Die geplante Laufzeit ist von November 2024 bis Oktober 2027.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wird aufgrund der geplanten kleinen Infrastrukturmaßnahmen in die USVP-Kategorie B eingestuft. Es bestehen überschaubare, potenziell geringe negative Auswirkungen oder Risiken, die in der Regel auf den Standort des Vorhabens begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sowie zeitlich begrenzt sind. Bezüglich Prüfung und Monitoring von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsrisiken kommen die einschlägigen UNDP-Regularien zur Anwendung. Der in Phase II entwickelte "Environmental and Social Committment Plan (ESCP)", welcher die geltenden USV Standards der KfW (bzw. die ESS der Weltbank) operationalisiert, kommt auch in Phase IV zur Anwendung. Dies beinhaltet die Erstellung und Umsetzung von einzelnen USV Plänen (ESMP) für die einzelnen Teilprojekte. UNDP wird die Umsetzung überwachen und durchsetzen. Es gibt bereits einen Stakeholder Engagement Plan und einen Beschwerdemechanismus für das Projekt. Im Gazastreifen werden vorerst keine Projektaktivitäten durchgeführt werden. Sollte die Situation eine Wiederaufnahme der Projektaktivitäten zulassen, wird die Situation neu bewertet, einschließlich der spezifischen Risiken für die Arbeit im Gazastreifen.
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