UNDP Palästinensische Gebiete, Investitionsprogramm für Resilienz, Phase IV (IPR IV)
Die palästinensische Gesellschaft leidet unter langanhaltenden vielschichtigen Krisen. Hierzu zählen der Nahost-Konflikt, die territoriale Fragmentierung, schwerwiegende Einschränkungen des Personen- und Warenverkehrs aufgrund der israelischen Besatzung und der Blockade des Gazastreifens, der zunehmende Siedlungsbau im Westjordanland, sowie die innenpolitische Spaltung. Frauen sind von diesen Krisen in nahezu allen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Belangen besonders betroffen.
Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der Resilienz vulnerabler palästinensischer Gemeinden mit besonderem Fokus auf der Förderung von Frauen und der Gleichberechtigung der Geschlechter. Dies umfasst die Verbesserung sozialer Infrastruktur, die Stärkung sozio-ökonomischer Dienstleistungen mit spezifischer Ausrichtung auf die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen, Einkommensförderung sowie Empowerment von Frauen und Gender-Mainstreaming auf Gemeindeebene. Zielregionen sind vulnerable Gemeinden im Gazastreifen, Ost-Jerusalem und in den C-Gebieten des Westjordanlands.
Die Maßnahmen des Vorhabens umfassen die Rehabilitierung sozialer Infrastruktur, die Stärkung sozialer Dienstleistungen, Empowerment und Gender Mainstreaming zur Stärkung der Rolle von Frauen und zur Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter im Einklang mit der Strategie für eine feministischen Entwicklungspolitik des BMZ.
Output 1: Verbesserte Kapazitäten für gender-spezifische soziale Dienstleistungen.
Output 2: Empowerment und verbesserte Möglichkeiten für die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen.
Output 3: Partizipative Maßnahmen und Gender-Mainstreaming zur Förderung der sozialen Kohäsion und Inklusion in den Gemeinden.
Die geplante Laufzeit ist von Dezember 2023 bis Dezember 2026.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wird aufgrund der geplanten kleinen Infrastrukturmaßnahmen in die USVP-Kategorie B eingestuft. Es bestehen überschaubare, potenziell geringe negative Auswirkungen oder Risiken, die in der Regel auf den Standort des Vorhabens begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sowie zeitlich begrenzt sind. Bezüglich Prüfung und Monitoring von Umwelt- und Sozialverträglichkeitsrisiken kommen die einschlägigen UNDP-Regularien zur Anwendung. Im Rahmen der Projektaktivitäten werden ein Beschwerdemechanismus und die Einbeziehung von Interessengruppen eingeführt. Der in Phase II entwickelte "Environmental and Social Commitment Plan (ESCP)", welcher die geltenden USV Standards der KfW (bzw. die ESS der Weltbank) operationalisiert, kommt auch in Phase IV zur Anwendung. Dies beinhaltet die Erstellung und Umsetzung von einzelnen USV Plänen (ESMP) für die einzelnen Teilprojekte. UNDP wird die Umsetzung überwachen und durchsetzen.
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