"UNDP Palästinensische Gebiete, Investitionsprogramm für Resilienz, Phase III (IPR III)"
Die palästinensische Gesellschaft leidet unter langanhaltenden multiplen Krisen. Diese äußern sich u.a. in eingeschränktem Zugang zu Ressourcen, geografischer Fragmentierung und schwerwiegenden Einschränkungen des Personen- und Warenverkehrs aufgrund der israelischen Besatzung und der Blockade des Gazastreifens.
Aufgrund der finanziellen und wirtschaftlichen Einschränkungen kann die öffentliche Hand nur bedingt die nötigen sozialen Dienstleistungen anbieten, so dass hier verstärkt auch nicht-staatliche soziale Einrichtungen und NGOs einspringen. Aber auch die nicht-staatlichen Akteure sind von den gleichen Problemen betroffen.
Das Projektziel des IPR ist die Stärkung der Resilienz vulnerabler palästinensischer Gemeinden. Dies umfasst die Verbesserung sozialer Infrastruktur und Dienstleistungen in Verbindung mit der Förderung sozialer Kohäsion. Das Vorhaben verbindet die beiden Handlungsfelder der Übergangshilfe "Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen" sowie "Friedliches und inklusives Zusammenleben".
Die Maßnahmen umfassen drei sich ergänzende Outputs, für die 13 Mio. EUR zur Verfügung stellt werden:
Output 1: Rehabilitierung und/oder Erweiterung von sozialer Infrastruktur mit Schwerpunkt auf Gaza, Ost-Jerusalem und vereinzelt C-Gebiete.
Output 2: Stärkung der Kapazitäten der sozialen lokalen Einrichtungen in den Bereichen Management, Betrieb und Instandhaltung.
Output 3: Stärkung der sozialen Kohäsion über die Formulierung und Umsetzung von Resilienzplänen in den Gemeinden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Vorgesehene Maßnahmen des IPR in Komponente 1, COVID-19 Soforthilfemaßnahmen, sind Ausstattungsverbesserungen im Gesundheitswesen und Persönliche Schutzausrüstung, Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten im Umgang mit Infektionskrankheiten und Hygiene, sowie der hygienischen Behandlung und Entsorgung von Krankenhausabfällen. In Komponente 2, Stärkung der längerfristige Resilienz, liegt der Fokus auf kleinteiligen Infrastrukturmaßnahmen (Rehabilitierung, Erweiterung, Instandhaltung von Schulen, Kindergärten, Gesundheitszentren, Kultureinrichtungen, Spielplätze, Bürogebäude etc.), sowie begleitende Maßnahmen zur Stärkung institutioneller Kapazitäten der lokalen Einrichtungen. Das Projekt wird auf Grund der geplanten kleinen Infrastrukturmaßnahmen in die USVP-Kategorie B (UNDP Medium Risk) eingestuft. Das heißt, es bestehen überschaubare, potenziell geringe negative Auswirkungen oder Risiken, die in der Regel auf den Standort des Vorhabens begrenzt und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen minderbar sowie zeitlich begrenzt sind. Umwelt- und Sozialverträglichkeitsrisiken beziehen sich im Wesentliche auf den Bau und der Rehabilitation lokaler Infrastruktur, sowie Maßnahmen im Gesundheitswesen bezüglich Arbeitssicherheit / Hygiene und Behandlung und Entsorgung von Krankenhausabfällen. Eine zusätzliche Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten. Trotzdem bestehende im Umgang mit infektiösen Patienten und der Behandlung und Entsorgung Krankenhausabfällen Risiken, die durch Verbesserung des Arbeitsschutzes und bereits vorgesehene Schulungen zur Kapazitätsverbesserung und speziellen Entsorgungsplänen minderbar sind. Risiken der Landnahme, Biodiversität und des kulturellen Erbes sind nahezu ausgeschlossen, das prinzipiell anzuwendende Verfahren wird in einem Environmental and Social Management Plan (ESMF) festgelegt. Grundlage für die Beurteilung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit ist die Einhaltung der nationalen Umwelt- und Sozialgesetzgebung des Partnerlandes (hier: palästinensische Gebiete) sowie die Konformität mit relevanten internationalen Standards, wie sie in der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie beschrieben werden.
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