UNDP Palästinensische Gebiete, Investitionsprogramm für Resilienz Phase II (IPR II)
Die palästinensische Gesellschaft leidet unter eingeschränktem Zugang zu Ressourcen, geografischer Fragmentierung, innenpolitischen Spannungen, sowie schwerwiegenden Einschränkungen des Personen- und Warenverkehrs aufgrund der israelischen Besatzung und der Blockade des Gazastreifens. Die seit langem anhaltende Krise spitze sich jüngst durch die COVID-19 Pandemie sowie mit der Eskalation des Konflikts mit Israel im Mai 2021 weiter zu. Aufgrund der finanziellen und wirtschaftlichen Einschränkungen kann die öffentliche Hand nur bedingt die nötigen sozialen Dienstleistungen anbieten, so dass hier verstärkt auch nicht-staatliche soziale Einrichtungen und NGOs einspringen. Aber auch die nicht-staatlichen Akteure sind von den gleichen Problemen betroffen.
Das Projektziel des IPR ist die Stärkung der Resilienz vulnerabler palästinensischer Gemeinden. Dies umfasst die Verbesserung sozialer Infrastruktur und Dienstleistungen in Verbindung mit der Förderung sozialer Kohäsion. Das Vorhaben verbindet die beiden Handlungsfelder der Übergangshilfe "Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen" sowie "Friedliches und inklusives Zusammenleben".
Die Maßnahmen umfassen drei sich ergänzende Outputs, für die 10 Mio. EUR zur Verfügung stellt werden:
Output 1: Rehabilitierung und/oder Erweiterung von sozialer Infrastruktur mit Schwerpunkt auf Gaza, Ost-Jerusalem und vereinzelt C-Gebiete.
Output 2: Stärkung der Kapazitäten der sozialen lokalen Einrichtungen in den Bereichen Management, Betrieb und Instandhaltung.
Output 3: Stärkung der sozialen Kohäsion über die Formulierung und Umsetzung von Resilienzplänen in den Gemeinden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Der Schwerpunkt des IPR liegt auf kleinteiligen Infrastrukturmaßnahmen (Sanierung, Erweiterung, Instandhaltung von Schulen, Kindergärten, Gesundheitszentren, Kultureinrichtungen, Spielplätzen, Bürogebäuden etc.) sowie begleitenden Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten lokaler Institutionen. Das Projekt ist aufgrund der geplanten kleinen Infrastrukturmaßnahmen in die USVP-Kategorie B (UNDP Medium Risk) eingestuft. Dies bedeutet, dass es überschaubare, potenziell geringe negative Auswirkungen oder Risiken gibt, die in der Regel auf den Projektstandort beschränkt sind und mit dem Stand der Technik entsprechenden Gegenmaßnahmen oder Standardlösungen abgemildert werden können und zeitlich begrenzt sind. Die Risiken für die Umwelt- und Sozialverträglichkeit, einschließlich der Arbeitssicherheit, beziehen sich im Wesentlichen auf den Bau und die Sanierung der lokalen Infrastruktur. Grundlage für die Beurteilung der Umwelt- und Sozialverträglichkeit ist die Einhaltung der nationalen Umwelt- und Sozialgesetzgebung des Partnerlandes (hier: Palästinensische Gebiete) sowie die Konformität mit einschlägigen internationalen Standards, wie sie in der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie beschrieben sind. Das Projekt implementiert einen Beschwerdemechanismus gemäß des IPR Environmental and Social Commitment Plan (ESCP), der sowohl den globalen UNDP-Standards als auch den Anforderungen der KfW entspricht.
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