UNDP Libanon-Beschäftigung im ländlichen Raum
Der Bürgerkrieg in Syrien hat massive Fluchtbewegungen in den Libanon verursacht. Der hohe Zustrom an Flüchtlingen stellt eine zusätzliche Belastung für die wirtschaftliche und sozioökomische Situation des Landes dar. Die Spannungen zwischen den Geflüchteten und der lokalen Bevölkerung sind dementsprechend hoch, wobei die Konkurrenz um Beschäftigung und Verdienstmöglichkeiten in den Aufnahmegemeinden eine herausgehobene Rolle spielt. Durch die anhaltende Krise besteht hoher Investitionsbedarf. Viele Flüchtlinge aus Syrien sowie die aufnehmenden Gemeinden sind auf nicht absehbare Zeit auf Unterstützung angewiesen.
Ziel der FZ-Maßnahme ist es daher, kurz- und mittelfristige Einkommensmöglichkeiten für Flüchtlinge aus Syrien und bedürftige Libanesen zu schaffen. Im Mittelpunkt des Vorhabens stehen analog zu den Vorphasen Maßnahmen zur Rehabilitierung bzw. zum Bau von Bewässerungsinfrastruktur (Bewässerungskanäle und Rückhaltebecken). Neben den kurzfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten, die bei der Umsetzung dieser Maßnahmen entstehen, soll die Effizienz und Rentabilität der landwirtschaftlichen Produktion in den Projektregionen gesteigert werden, was weitere Beschäftigungseffekte nach sich ziehen wird.
Darüber hinaus werden erstmals unter dieser Phase Maßnahmen der Regenwassernutzung und Wassereffizienz eingeführt. Dadurch sollen in Reaktion auf die Covid-19 Pandemie die Ernährungssicherheit und die Wasserverfügbarkeit weiter erhöht und eine gründliche Hygiene zur Vorsorge gegen den SARSCoV-2 Virus und weitere Erreger erleichtert werden.
Das Projektbudget enthält eine Million EUR, die im Nachgang zur Explosion am Hafen von Beirut im Sommer 2020 zusätzlich bereitgestellt wurden.
Das Vorhaben wird durch die United Nations Development Programme (UNDP) umgesetzt.
Die Kosten dieser Phase belaufen sich insgesamt auf 11 Mio. EUR. Die FZ-Mittel werden als Zuschuss bereitgestellt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde im Rahmen der Prüfung in Hinsicht auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit in die Risikokategorie B eingestuft, da mit dem Vorhaben verbundene Umwelt- und Sozial-Risikien, die sich auf die Bereiche Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen und Umweltmanagement (site management) sowie auf Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit (Baustellensicherung) beziehen, auftreten können. Das Vorhaben wird durch die United Nations Development Programme (UNDP) umgesetzt. Eine Gap-Analyse hat ergeben, dass die von UNDP angewendeten Umwelt- und Sozialstandards mit denen der KfW vergleichbar sind. UNDP verpflichtet sich im Rahmen des Finanzierungsvertrags gegenüber der KfW, diese Standards durchgehend anzuwenden. Darüber hinaus wird UNDP für das Vorhaben die Anwendung von Sozialstandards auf Grundlage des "Social Safeguard Frameworks" sicherstellen, welches im Rahmen des Vorhabens "Employment Intensive Infrastructure" von UNDP und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt wurde. UNDP wird die Sozialstandards in die Ausschreibungsunterlagen aufnehmen, die Bauunternehmen in speziellen Trainings entsprechend anweisen und die Einhaltung der Standards in der Projektumsetzung nachhalten. UNDP prüft für alle Einzelvorhaben, ob nationale Gesetze eine Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung verlangen und führt diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechend durch. Da die konkreten Baumaßnahmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen, ist für die Einzelvorhaben jeweils ein standortspezifisches Risiko-Assessment durchzuführen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist Teil der Informationen, die der KfW zur Freigabe der einzelnen Maßnahmen vorgelegt werden. Entsprechend der identifizierten Risiken ist ein Umwelt- und Sozialmanagementplan (im Falle der zentralen Regenrückhaltebecken gegebenenfalls auf Grundlage spezieller Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen) zu erarbeiten und in die Bauverträge zu integrieren. Der durchführende Unternehmer hat dann jeweils darauf aufbauend seinen Umwelt- und Sozialmanagementplan für die Bauphase vorzulegen und umzusetzen. Alle projektbezogenen USVP-Unterlagen werden von UNDP mit der KfW geteilt. Bei besonderen umwelt- und sozialrelevanten Vorkommnissen wird UNDP die KfW umgehend informieren.
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