TFCA Fazilität II
Mit dem Vorhaben soll der Schutz und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen in grenzüberschreitenden Naturschutzgebieten (TFCA) im Südlichen Afrika unterstützt werden. Die Region ist Heimat für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, darunter viele bedrohte Arten wie Elefanten, Nashörner oder große Raubkatzen. Diese einzigartige Tier- und Pflanzenwelt ist auch Lebensgrundlage der ansässigen Bevölkerung, die kontinuierlich wächst. Zusammen mit dem anhaltenden Klimawandel und der Wilderei übt das Bevölkerungswachstum Druck auf die Ökosysteme aus. Durch das Vorhaben soll der Schutz von Biodiversität mit der sozioökonomischen Entwicklung der Anrainerbevölkerung in grenzüberschreitenden Naturschutzgebieten in Einklang gebracht werden - Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zum Wohl der Bevölkerung. Somit adressiert das Vorhaben drei Zieldimensionen: Artenschutz, verbesserte Lebensbedingungen der Anrainerbevölkerung und verbessertes Management von Naturschutzgebieten.
Um dieses Ziel zu erreichen wird erstmals ein flexibler, nachfrageorienter und leistungsbasierter Finanzierungsmechanismus etabliert, der Investitionen in thematisch und geografisch ergänzende Fördermaßnahmen ermöglicht. Träger des Vorhabens ist die internationale Vereinigung zur Bewahrung der Natur (IUCN).
Für die erste Phase ist nun nach der Zusage von 2016 in Höhe von 12 Mio. EUR ein weiterer FZ-Beitrag von 11 Mio. EUR vorgesehen. 80 % der Mittel sind für Maßnahmen in den drei größten TFCA - KAZA, Great Limpopo, Malawi-Sambia - vorgesehen, die zusammen 60 % der TFCA-Fläche in der SADC-Region repräsentieren. Voraussichtliche Laufzeit der ersten Phase ist 2020 bis 2025.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Mit dem Modul sollen Investitionen in Maßnahmen ermöglicht werden, die zur ökologischen, ökonomischen, kulturellen und institutionellen Vernetzung und Wertschöpfung in grenzüberschreitenden Schutzgebieten in der SADC Region effektiv beitragen. Gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie werden die geplanten Interventionen des Projekts aufgrund ihrer potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die sozioökonomischen Bedingungen in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B+" eingestuft, da sie potenziell signifikante Risiken und Auswirkungen haben. Erhebliche soziale Risiken können sich u.a. aus dem Verlust oder der Einschränkung des Zugangs zur Nutzung natürlicher Ressourcen für lokale Gemeinschaften ergeben oder dem Verlust von Lebensgrundlagen bestehen. Ein weiterer Bereich mit bedeutenden sozialen Risiken kann mit Law Enforcement-Verfahren zusammenhängen, z.B. zu gewalttätigen Aktionen gegen lokale Gemeinschaften. Alle signifikanten E&S-Risiken werden für jede der geplanten Interventionen der TFCA FF identifiziert und der jeweilige Partner wird aufgefordert, geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Pläne zur Wiederherstellung der Lebensgrundlage, menschenrechtsbasierte Schulungen für das Personal) zu entwickeln). Die TFCA FF als Institution wird einen institutionellen Beschwerdemechanismus (Grievance Redress Mechanism - GRM) einrichten und unterhalten. Zusätzlich werden ebenfalls Beschwerdemechanismen auf Projektebene entwickelt und betrieben. Die Umsetzung der Maßnahmen wird über eine regelmäßige Berichterstattung nachgehalten und geprüft.
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