TAHIL-Fazilität für Stabilisierung und Entwicklung VI (Libanon Wohnraum) (VPT 2)
Ziel des Vorhabens ist es, die lokale Bevölkerung in ihren Kapazitäten zu stärken, Geflüchtete aus Syrien aufzunehmen und angemessenen Wohnraum auf Basis transparenter und sicherer Mietverhältnisse für Geflüchtete und vulnerable Libanes/innen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch soll ein Beitrag zu verbesserten Lebensbedingungen und zum friedlichen Zusammenleben von Geflüchteten aus Syrien und der libanesischen Bevölkerung geleistet werden.
Wesentliche Maßnahmen sind:
- Rehabilitierung von rund 1.400 Wohnungen und 11 strukturell beschädigte Gebäude für rund 7.100 Begünstigte,
- Finanzierung von Mietkostenzuschüssen (Cash for Rent, CfR) für rund 7.200 Begünstigte.
- Verbesserung der wohnraumbezogenen öffentlichen Infrastruktur für rund 40.000 Bewohner in acht ausgewählten Gemeinden.
- Unterstützung lokaler Initiativen in den acht ausgewählten Gemeinden.
- Umsetzung von zwei Pilotvorhaben im sozialen Wohnungsbau, die 110 Personen zugutekommen.
- Beratungsleistungen für rund 60.000 Begünstigte.
Das Vorhaben trägt durch die Verbesserung der Infrastruktur in den Aufnahmegemeinden von Geflüchteten zu den SDG 6 (Sauberes Wasser & Sanitäreinrichtungen), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) sowie SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit & starke Institutionen) bei.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die vorliegende sechste Phase des Vorhabens Wohnraum im Libanon ist in die Risikokategorie B eingestuft. Potenzielle negative Auswirkungen sind überschaubar und sind in der Regel auf den spezifischen Standort der jeweiligen Einzelmaßnahme begrenzt und durch relativ einfache Gegenmaßnahmen zu mindern. Die typischen Risiken der geplanten Maßnahmen liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, Sicherheit von Anwohnern sowie dem Management der Baustelle. Da das Vorhaben nur in geringem Maß bauliche Aktivitäten umfasst, ist in diesem spezifischen Kontext die Erstellung von vereinfachten Construction Environmental and Social Management Plans (CESMP) für die einzelnen Standorte notwendig um die bestehenden Umwelt- und Sozialrisiken im Vorhaben zu adressieren. Der CESMP wird Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sein und in die Bauverträge integriert werden. Die Kontrolle der Einhaltung des CESMP obliegt NRC. Die Berichtspflichten gegenüber der KfW betreffen besondere Umwelt- und Sozialvorkommnisse (z.B. schwere und tödliche Unfälle, Austritt gefährlicher Substanzen, soziale Konflikte). Es gibt bereits einen Stakeholder Engagementplan und einen Beschwerdemechanismus, der bereits umgesetzt wurde.
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