TAHIL-Fazilität für Stabilisierung und Entwicklung IV (Libanon Wohnraum)
Ziel des Vorhabens ist es, die lokale Bevölkerung in ihren Kapazitäten zu stärken, Geflüchtete aus Syrien aufzunehmen und angemessenen Wohnraum auf Basis transparenter und sicherer Mietverhältnisse zur Verfügung zu stellen. Hierdurch soll ein Beitrag zu verbesserten Lebensbedingungen und zum friedlichen Zusammenleben von Geflüchteten aus Syrien und der libanesischen Bevölkerung geleistet werden.
Direkte Zielgruppe des Vorhabens sind rund 30.000 syrische Geflüchtete und vulnerable Libanes*innen sowie zusätzlich etwa 30.000 Bewohner*innen aufnehmender Gemeinden. Als indirekte Zielgruppe profitieren rund 1.000 libanesische oder palästinensische Vermieter*innen sowie rund 15.000 Bauarbeiter*innen von den Maßnahmen.
Wesentliche Ergebnisse sind:
- Rehabilitierung von rund 3.000 Wohneinheiten für etwa 2.400 Familien.
- Verbesserung der wohnraumbezogenen öffentlichen Infrastruktur für rund 30.000 Bewohner*innen.
- Beratungsleistungen für rund 25.000 Geflüchtete.
- Verbesserte Leistungsfähigkeit ausgewählter Kommunen im Krisenmanagement (Disaster Risk Management).
Das Vorhaben trägt durch die Verbesserung der Infrastruktur in den Aufnahmegemeinden von Flüchtlingen zu den SDG 6 (Sauberes Wasser & Sanitäreinrichtungen), SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) sowie SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit & starke Institutionen) bei.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die vorliegende vierte Phase des Vorhabens Wohnraum im Libanon in die Risikokategorie B eingestuft. Potenzielle negative Auswirkungen sind überschaubar und sind in der Regel auf den spezifischen Standort der jeweiligen Einzelmaßnahme begrenzt und durch relativ einfache Gegenmaßnahmen zu mindern. Die typischen Risiken der geplanten Maßnahmen liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, Sicherheit von Anwohnern sowie dem Management der Baustelle. Eine vertiefte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Da das Vorhaben nur in geringem Maß bauliche Aktivitäten umfasst, ist in diesem spezifischen Kontext die Erstellung von vereinfachten Construction Environmental and Social Management Plans (CESMP) für die einzelnen Standorte notwendig um die bestehenden Umwelt- und Sozialrisiken im Vorhaben zu adressieren. Der CESMP wird Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sein und in die Bauverträge integriert werden. Die Kontrolle der Einhaltung des CESMP obliegt NRC. Die Berichtspflichten gegenüber der KfW betreffen besondere Umwelt- und Sozialvorkommnisse (z.B. schwere und tödliche Unfälle, Austritt gefährlicher Substanzen, soziale Konflikte).
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