TAHIL-Fazilität für Stabilisierung und Entwicklung III (Libanon non-formale Bildung) (VP)
Ziel des Vorhabens ist es, besonders vulnerablen Kindern und Jugendlichen, die bislang keinen Zugang zum formalen Bildungssystem oder anderen informellen Förderangeboten haben, mit non-formalen Bildungsangeboten Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Die Mehrheit der geförderten Kinder und Jugendlichen soll anschließend in das formale Schulsystem integriert sein bzw. anhand der erworbenen Kenntnisse ihre Alltagssituation besser meistern können (Modulziel). Hiermit soll ein Beitrag zur Stabilisierung der Lebensumstände der syrischen Flüchtlingskinder und Jugendlichen sowie bedürftigen libanesischen Kindern geleistet und damit auch deren Vulnerabilität reduziert werden. Ferner wird das lokale Konfliktpotential zwischen Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden reduziert.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die vorliegende dritte Phase des Vorhabens non-formale Bildung im Libanon wurde hinsichtlich der Umwelt- und Sozialverträglichkeit wie die Vorgängerphase in die Risikokategorie B eingestuft. Dies bedeutet, dass potenzielle negative Auswirkungen überschaubar, in der Regel auf den spezifischen Standort der jeweiligen Einzelmaßnahme begrenzt und durch relativ einfache Gegenmaßnahmen zu mindern sind. Das Vorhaben ist auf die Finanzierung von non-formalen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche aller Altersklassen fokussiert. USVP-Relevanz besitzen nur die im Vorhaben vorgesehenen leichten Rehabilitierungs- und Umbaumaßnahmen an einigen wenigen bestehenden öffentlichen Schulen. Für die Schulrehabilitierungen sind rund 160 USD pro Schule vorgesehen und mögliche Maßnahmen umfassen u.a. Arbeiten am Schulhof und dem Außengelände, Fassadenarbeiten, Fenster- und Dacharbeiten, Arbeiten am Heizungssystem, Malerarbeiten sowie die Finanzierung von Ausrüstungsgegenständen. Hinzu kommen im Vergleich zu den Vorgängerphasen noch die Versorgung mit Solarenergie und Maßnahmen zur Schulhofgestaltung. Die typischen Risiken der geplanten Maßnahmen liegen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, Sicherheit von Anwohnern sowie dem Management der Baustelle. Eine vertiefte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Da das Vorhaben nur in geringem Maß bauliche Aktivitäten und diese ausschließlich die Rehabilitierung, Modernisierung oder den Ausbau existierender Schulen umfassen, ist in diesem spezifischen Kontext die Erstellung von vereinfachten Environmental and Social Management Plans (ESMP) für die einzelnen Standorte ausreichend, um die bestehenden Umwelt- und Sozialrisiken im Vorhaben zu adressieren. Der ESMP soll, sofern Baumaßnahmen neu ausgeschrieben werden, Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sein und in die Bauverträge integriert werden. Die Kontrolle der Einhaltung des ESMP obliegt NRC. Die Berichtspflichten gegenüber der KfW betreffen besondere Umwelt- und Sozialvorkommnisse (z.B. schwere und tödliche Unfälle, Austritt gefährlicher Substanzen, soziale Konflikte). Die NRC verfügt über einen gut etablierten Beschwerdemechanismus und ein Verfahren zur Einbeziehung der Interessengruppen.
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